Verkehr:Fremdparker sollen raus aus Starnberger Wohngebiet

Starnberg: Finkenstr./ Parksituation

Regelmäßig zugeparkt ist die Finkenstraße in Starnberg, die demnächst allein Anwohnern vorbehalten bleibt.

(Foto: Nila Thiel)

Testweise wird ein Quartier für sechs Monate zur Anliegerzone. Die Bewohner sollen nachträglich befragt werden, wie sie das finden.

Von Peter Haacke

Mit einem sechsmonatigen Testlauf will die Starnberger Stadtverwaltung erproben, ob die Umwidmung eines Wohnquartiers westlich der Gautinger Straße in eine beschränkt-öffentliche Zone den erwünschten Nutzen bringt. Im Anschluss daran soll eine Befragung der betroffenen Anlieger Sinnhaftigkeit und Erfolg dieses Vorgehens überprüfen. Schon im Juli stand das Verbot für Autos und Motorräder mit Ausnahme des Anliegerverkehrs zur Debatte, eine Entscheidung darüber vertagten die Stadträte jedoch - aus gutem Grund: Das Landratsamt hatte darauf aufmerksam gemacht, dass Hauseigentümer und Mieter in diesem Wohngebiet ihre Straßen im Winter künftig selbst von Eis und Schnee befreien müssten.

Die Anwohner von Finkenstraße, Schwaige, Meisen-, Drossel- und Schwalbenweg sind zuweilen nicht zu beneiden: Regelmäßig sind die schmalen Straßen ihres Wohnquartiers in Nähe des Starnberger Bahnhofs Nord hoffnungslos zugeparkt, freie Parkplätze rund ums Gewerbegebiet sind rar zu den üblichen Geschäftszeiten. Pendler, Mitarbeiter der Betriebe und Schüler der Fachoberschule stellen hier seit Monaten ihre Autos ab. Ein Grund für den steigenden Parkdruck ist der Umstand, dass das Parkdeck am Bahnhof nur noch ÖPNV-Nutzern vorbehalten ist und Gebühren verlangt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität kam daher schon im Frühjahr auf den Gedanken, die bisherigen Ortsstraßen in beschränkt-öffentliche Straßen umzuwidmen. Im Klartext: Nur noch Anlieger dürften diese Straßen somit legal befahren.

Das Landratsamt aber machte die Stadtverwaltung auf einen Umstand mit gravierenden Folgen aufmerksam: Durch die Beschränkung auf Anliegerverkehr und somit auf einen bestimmten Personenkreis wären die Betroffenen auch für die Räum- und Streupflicht zuständig. Grundlage hierfür bietet die städtische "Verordnung für die Reinhaltung von Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter". Zwar können einzelne Bürger als "Härtefall" eine Befreiung beantragen. Doch eine pauschale Befreiung von der Räumpflicht für alle Betroffenen kommt allein aus Gründen der Gleichbehandlung kaum in Frage. Zumal auch Anwohner anderer Anliegerstraßen im Stadtgebiet auf diese Idee kommen und eine bevorzugte Behandlung durch die Rathausverwaltung einfordern könnten.

Einen kurzfristigen Ausweg aus der Situation bietet jedoch ein Probelauf: In Abstimmung mit dem Landratsamt soll das Verbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Anliegerverkehrs ein halbes Jahr lang testweise beschildert werden. Diese Regelung hätte vorerst keine Auswirkung auf die Räum- und Streupflicht, die weiterhin von der Stadt übernommen wird. Ein längerer Zeitraum wäre laut Landratsamt jedoch rechtswidrig. Die Stadträte müssen sich also spätestens nächstes Jahr etwas Neues einfallen lassen, sofern sie ihren Bürgern sowohl Parkverkehr als auch Räumpflicht ersparen wollen.

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