Die Unabhängige Wählergemeinschaft Starnberg (UWG) hat in der Vergangenheit schon mehrfach Stellungnahmen zum Bayerischen Hof abgegeben. Nachdem sich in der Vorwoche Bürgermeister Patrick Janik an die Bürgerschaft gewandt hat, skizziert der langjährige UWG-Stadtrat und Baureferent Otto Gaßner die Überlegungen seiner Gruppierung.
Die UWG ist laut Gaßner seit den 80er Jahren für den Erhalt des Gebäudes an prominenter Stelle eingetreten. "Der Bayerische Hof muss auf jeden Fall von Grund auf saniert werden", heißt es in seiner Stellungnahme - allerdings nicht durch die Stadt: "Das wäre angesichts der Haushaltslage der Stadt Wahnsinn und angesichts der Systematik der Denkmalförderung Unsinn", erklärt Gaßner. Sinnvoll sei ein Verkauf - unter der Bedingung des Erhalts, der Sanierung und des Hotelbetriebs - oder ein Erbbaurecht auf 99 Jahre unter Zahlung eines einmaligen Betrages.
Vorab aber müssten noch einige Fragen beantwortet sein: Wie marode ist das Haus? Welche Qualität müssen die Unterlagen haben, auf denen die Stadt ihre Entscheidung über das Schicksal des Bayerischen Hofs stützt? Wenn es schlimm ist, gäbe es etwas, was man auf jeden Fall erhalten möchte? Was soll aus dem Bayerischen Hof werden? Wer soll das Gebäude sanieren und erhalten? Und muss die Stadt das Haus behalten? Noch ist für die UWG nicht hinreichend geklärt, in welchem Zustand das Gebäude tatsächlich ist. "Für die Beurteilung der Statik und Bausubstanz braucht es einen erfahrenen und anerkannten Statiker, für die Perspektive der sinnvollen Weiternutzung Architekten, die für eine solche Aufgabe schon Sensibilität bewiesen haben", erklärt Gaßner. Er schlägt eine fachliche Begleitung durch die Architektur-Professoren Andreas Hild und Florian Nagler (TU München) vor. Die Fassade des Hauses sei "wegen seiner prominenten Rolle unbedingt zu erhalten".
Angestrebt sein müsse eine adäquate Nutzung als "lebendes Hotel mit einem lebenden Restaurant", das offen ist für alle. "Ein so hochklassiges Hotel, dass nicht auch Starnberger dort Geburtstage, Hochzeiten, Bälle feiern können, kommt nicht in Frage", schreibt Gaßner, "das Hotel muss Teil des Stadtlebens sein". Den Bayerischen Hof sanieren, erhalten und betreiben solle aber jemand, der davon etwas versteht - also nicht die Stadt. Die Stadt müsse die Entscheidung treffen, ob und wie das Gebäude erhalten wird und was der Bayerische Hof künftig sein soll - etwa ein Hotel. Wie saniert und erhalten wird, müssten Experten privater Baufirmen - kontrolliert durch die künftigen Betreiber - entscheiden und verantworten. Wie der Bayerische Hof dann betrieben werde, sei Sache des Hoteliers. Das Haus sollte aber nicht einfach weiter verpachtet werden.
Ein Erhalt des Hauses unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfordert ein Finanzierungskonzept: Laut Gaßner erfolgt Denkmalförderung über die "Absetzung für Abnutzung" (Denkmal-AfA), mit der die Stadt selbst jedoch nicht arbeiten könne - im Gegensatz zu einem Erbbaurechtsnehmer als Gebäudeeigentümer. Gaßner plädiert daher für ein Erbbaurechtsmodell, das in Tief- oder Nullzinszeiten aber schwierig sein dürfte. Mit Bayerischer Hof meint Gaßner auch dahinter liegende Grundstücksteile und die Villa Bayerlein. Im "Interesse der Lebendigkeit des Platzes und der Wirtschaftlichkeit des Hauses" solle die Außengastronomie daher ausgedehnt werden aufs Rondell. Vorbild hierfür sei das Angebot des Lindauer Hafens.
Gaßner stellt seine Überlegungen jedoch unter einen Vorbehalt: Sollte die Statik-Frage dazu führen, dass der Bayerische Hof nicht zu halten ist, dann fiele mit dem Haus auch der Denkmalschutz. Eine Kopie des Gebäudes wäre kein Denkmal - und bedürfe somit auch keines speziell um den Denkmalschutz herum gestrickten Finanzierungskonzepts.