Die Urteile gegen die 16 bis 20 Jahre alten Angeklagten im Prozess um die Randale vor der Starnberger Polizeiwache am 25. Juli vorigen Jahres sind rechtskräftig. Das bestätigte am Dienstag Franz von Hunoltstein, Sprecher des Amtsgerichts Starnberg. Demnach hätten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein Verteidiger ihre Berufungen jetzt zurückgezogen. Die Strafverfolger hatten für alle fünf Angeklagten Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen 10 und 15 Monaten gefordert, doch diese wurden nur in zwei Fällen am 24. September vom Jugendschöffengericht verhängt - und zwar mit geringerem Strafmaß. So wurde ein 16-jähriger Feldafinger unter anderem wegen tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Landfriedensbruchs zu acht Monaten Bewährungsstrafe und drei Wochen Arrest verurteilt; sein gleichaltriger Freund erhielt wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung und drei Wochen Arrest. Die Mitangeklagten kamen mit Sozialstunden davon, wobei aber ein 20-Jähriger eine Woche Arrest bekam und 600 Euro zahlen muss.