Starnberg:Unregelmäßigkeiten auf dem Bankkonto

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42-jähriger Altenpfleger soll älteres Ehepaar vielfach betrogen haben

Von Christian Deussing, Starnberg

In 72 Fällen soll ein Altenpfleger ein vermögendes Ehepaar in Starnberg betrogen haben, das inzwischen verstorben ist. Laut Anklage war ein Schaden von etwa 28 000 Euro entstanden. Demnach hatte sich der Mann vor allem im Jahr 2012 erheblich bedient und innerhalb von drei Monaten in 19 Fällen jeweils 1000 Euro unbefugt mit der Kreditkarte der Senioren vom Automaten abgehoben. Dem 42-Jährigen wird zudem vorgeworfen, in der Starnberger Villa des Paares Schmuck gestohlen und verkauft zu haben. Im Betrugsprozess vor dem Amtsgericht Starnberg streitet der einschlägig vorbestrafte Mann die Taten bislang ab. Um den Fall aufzuklären, wurden am zweiten Verhandlungstag weitere Zeugen vernommen - darunter ein Rechtsanwalt aus Seefeld, der im Dezember 2015 als Betreuer bestellt worden war.

Der Jurist sollte sich um den offenbar zu generösen Lebensstil der schon etwas gebrechlichen Starnbergerin kümmern, deren Ehemann im Oktober 2015 gestorben war. Auslöser sei ein Hinweis der Bank gewesen, der finanzielle "Unregelmäßigkeiten" bei der Kundin aufgefallen war, berichtete der Zeuge. Die Frau habe "nicht mehr so den Überblick gehabt", weshalb die wöchentlichen Beträge und Abbuchungen mit dem Kreditinstitut abgestimmt worden seien. Der Anwalt wusste auch von einem Testament, dass die Witwe kurz zuvor verfasst und hierbei ihren Neffen sowie den Pfleger jeweils zur Hälfte als Erben eingesetzt hatte. Nach Einschätzung des Zeugen sei die Frau mit dem Angeklagten "ein Herz und eine Seele" gewesen.

Allerdings hatte die Seniorin den Pfleger noch wenige Monate zuvor in einer Vernehmung auch als "Lump" bezeichnet, der lügen würde und sich "irgendwann total verändert" habe. In dem Prozess sagten jetzt auch Verwandte der betroffenen Eheleute aus. Demnach sollen die mutmaßlich Betrogenen sehr "aufgebracht und enttäuscht" gewesen sein, weil ihr "Vertrauen missbraucht" worden sei. Zudem soll sich die Ehefrau des Angeklagten später bei der Witwe telefonisch für sein Fehlverhalten entschuldigt haben - mit dem Versprechen, dass "so etwas nie wieder vorkommen" werde.

Um diese Aussage zu überprüfen, wird jetzt noch die Gattin des Altenpflegers im Prozess vernommen, der am 11. April fortgesetzt wird. Eigentlich sollte auch die Witwe als Zeugin aussagen. Doch die schwer kranke Frau ist vor drei Wochen gestorben.

© SZ vom 06.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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