Der korpulente Mann auf der Anklagebank schämt sich: 131 kinderpornografische Bilder und 29 Videos hatte er aus dem Darknet heruntergeladen. Darunter befanden sich auch Dateien, die schweren sexuellen Missbrauch zum Inhalt hatten. Fahnder entdeckten das Material im Juli 2023 auf seinem Computer, Handy und Festplatten bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Tutzing. Der Vorfall beendete seine Ehe: Schon am Tag darauf trennte sich seine Frau von ihm, er musste aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Vor dem Schöffengericht in Starnberg räumte der 32-jährige Angeklagte am Montag die Vorwürfe der Anklage ein. Er sei ein Nerd und arbeitslos gewesen und damals „in eine eigene Welt abgerutscht“, erklärte der Vater einer kleinen Tochter sein Verhalten. „Ich habe mich zu viel mit dem PC beschäftigt und meine Familie vernachlässigt.“ Der bislang nicht straffällige Handwerker wurde jetzt wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt. Zudem muss er seine Psychotherapie fortsetzen und dies dem Gericht auch vorweisen.
Als strafmildernd wurde gewertet, dass der Angeklagte frühzeitig ein Geständnis abgelegt und sich gegenüber den Ermittlern kooperativ verhalten hatte, indem er verschlüsselte Passwörter ohne Umstände preisgab. Das bestätigte im Prozess auch ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA), der bei der Hausdurchsuchung dabei gewesen war. Die Fahnder hatten seinerzeit schon gewusst, dass der verdächtige Mann sehr aktiv im Darknet unterwegs war. Er habe in seiner Wohnung zudem „Kill Switches“ verbaut, um notfalls ferngesteuert und schlagartig die Stromversorgung der Server auszuschalten, sagte der Ermittler. Doch das war dem Angeklagten nicht mehr gelungen, als die Ehefrau mittags den Fahndern ahnungslos die Wohnungstür geöffnet hatte.
Der Mann sei mit krimineller Energie vorgegangen, erklärt der Staatsanwalt
Die LKA-Beamten trafen den völlig überraschten Mann an seinem PC an und zogen ihn dort sofort weg. „Dieser Zugriff am offenen System“ sei geplant gewesen, um die weiteren Ermittlungen zu erleichtern, sagte der Beamte vom Landeskriminalamt. Zuvor hatte ein LKA-Experte in Sachen Cyberkriminalität davon berichtet, dass man den Nutzer unter anderem aufgrund von Bitcoin-Transaktionen identifizieren konnte, der sicher nicht zufällig auf die Seiten mit den Kinderpornos gestoßen sei.
Der Angeklagte sei hierbei mit krimineller Energie vorgegangen und habe überdies noch für die Bilder und Videos mit einer Kryptowährung bezahlt, um seine Taten zu verschleiern, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant sich über das Kinderschutz-Zentrum in München gleich nach der Hausdurchsuchung Hilfe geholt und danach eine Psychotherapie begonnen habe. Seitdem sei der Angeklagte, der mittlerweile einen Job habe und alles unendlich bereue, wieder „in der Spur“. Von dieser positiven Prognose ging schließlich auch das Gericht aus.

