Starnberg:Tunnelpläne müssen geändert werden

Das Staatliche Bauamt hat das Verfahren bei der Regierung beantragt, weil sich die Sicherheitsvorschriften geändert haben und es neue Erkenntnisse gibt. Die Bürger sollen beteiligt werden.

Von Peter Haacke

Die Planungen zum Bau des Starnberger B2-Tunnels müssen nachgebessert werden: Das Staatliche Bauamt Weilheim als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland - Bauherr des voraussichtlich mindestens 200 Millionen Euro teuren Tunnels - hat bei der Regierung von Oberbayern ein Planänderungsverfahren beantragt, an dem sowohl Bürger als auch Behörden beteiligt sind. Noch im Juli sollen die Änderungen vier Wochen lang öffentlich ausliegen; im Anschluss daran besteht für Betroffene 14 Tage lang die Möglichkeit, Einspruch gegen die überarbeitete Planung einzulegen. Je nach Qualität der Einwendungen, die womöglich auch weitere gerichtliche Verfahren nach sich ziehen könnten, würde sich der Baufortschritt im ungünstigsten Fall verzögern.

Baurat Raphael Zuber und Projektleiter Herwig Ludwig (beide Staatliches Bauamt) skizzierten im Starnberger Stadtrat am Montag die wesentlichsten Änderungen. Seit 2007, als der Tunnel planfestgestellt wurde, haben sich diverse Sicherheitsvorschriften geändert. Zudem ergaben zahllose Untersuchungen die Notwendigkeit einer Optimierung im Bauablauf. Zu den Themen Tunnelsicherheit, Brandschutz, Notausgänge, Lüftungskamin, Tunnelportale und Spartenverlegung fanden in den letzten drei Jahren wiederholt Abstimmungsgespräche statt. Doch einige Änderungen sind so gravierend, dass sie aufgrund ihrer Abweichungen zur planfestgestellten Ursprungsplanung eines erneuten Genehmigungsverfahrens bedürfen. Demnach werden unter anderem Pannenbuchten verlängert, Rampenentwässerungen optimiert oder Baustellenflächen konkretisiert.

Insgesamt zwei prall gefüllte Aktenordner umfassen die vielen Änderungen, die nicht nur der Regierung von Oberbayern, sondern auch den insgesamt acht Gruppierungen des Starnberger Stadtrates zur Beratung vorliegen. Die Stadt hat nach Rückmeldung aus den Fraktionen die Möglichkeit, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ihre Belange zu äußern und Anregungen zum weiteren Verfahren abzugeben. "Es ergeben sich neue Sachverhalte im Bauablauf", erklärte Zuber. Ein hydrogeologisches Gutachten mit 57 zusätzlichen Bohrungen habe neue Erkenntnisse zur "Verfeinerung der Planung und Erhöhung der Sicherheit" und somit neue Sachverhalte zur Optimierung im Bauablauf ergeben. Mit den notwendigen Änderungen werde die Planung an den aktuellen Stand angepasst, bei denen auch Überraschungen - etwa auf der nördlichen Zulaufstrecke unter der B2 vor dem Landratsamt - nicht ausgeschlossen sind: "Wir finden Sparten", sagte Zuber, "die wir nicht erwartet haben". Ein Disput über die Kosten hat sich in diesem Zusammenhang mit dem Abwasserzweckverband ergeben, es wird verhandelt.

Wesentliche Änderungen betreffen die Grundwasserströme: Zwei zusätzliche Düker im Bereich des Almeidaweges und auf Höhe der Leutstettener Straße sollen das Wasser um den Tunnel herumleiten. Dazu wird die Shell-Tankstelle an der Münchner Straße komplett ab- und wieder aufgebaut. Alle Notausstiege liegen einheitlich auf der Nordseite des Tunnels, Pannenbuchten werden zusammengelegt. Auf Wunsch der Rettungskräfte wurden Aufstellflächen für Fahrzeuge in die Planung aufgenommen und die Notausstiege leicht erweitert. Auch der "Beweissicherungskorridor" - jener Bereich, in dem Gebäude durch den Tunnel Schaden nehmen könnten - wurde erweitert. Bereits sichtbar ist an der Weilheimer Straße die erweiterte Technik- und Lagerfläche für den Aushub.

"Der Bau erfolgt nach aktuellem Stand der Technik", versicherte Zuber. Angestrebt sei die "geringstmögliche Beeinflussung durch Verkehr während der Bauzeit". Gleichwohl ergäben sich durch "geänderte Betroffenheiten" für Einzelne auch Vorteile. Bis Jahresende sollen die Arbeiten an der Zulaufstrecke Nord und der Anschluss zur Petersbrunner Straße abgeschlossen sein, von Juli bis September folgt das im Vorjahr ausgesetzte Düsenstrahlverfahren. Zuber und Ludwig beantworteten im Anschluss Fragen der Stadträte.

Keinerlei Erwähnung fand dagegen die Klage der Tunnelgegner, die am 16. Juli am Verwaltungsgerichtshof verhandelt wird. Weitere Infos zum B2-Tunnel finden sich auf der Homepage des Staatlichen Bauamts unter www.stbawm.bayern.de (Straßenbau).

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