Prozess:Betrunkener Mediziner attackiert Polizisten

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Der 49-Jährige wird wegen einer Trunkenheitsfahrt und eines Angriffs auf Beamte zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Scheidung, dazu der heftige Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder - und nun auch noch die Trennungsphase von der zweiten Ehefrau: In dieser Krise griff der Mediziner immer häufiger zur Flasche. Das verschlimmerte die Situation zusätzlich, betrunken soll der Mann sehr aggressiv werden. Das war offenkundig auch vor einem Jahr der Fall, als der Angeklagte erheblich alkoholisiert seine Tochter abends in einem Münchner Vorort wie vereinbart abholen wollte. Wegen seines Alkoholgeruchs verweigerte ihm dies jedoch seine geschiedene Frau, die stattdessen die Polizei informierte. Laut Anklage sei der Mann danach mit etwa 2,4 Promille nach Hause in die Starnberger Region gefahren, wo ihn die Beamten zuhause antrafen. Dort wehrte sich der Mann massiv gegen eine angeordnete Blutentnahme und attackierte zwei Beamte.

Nun wurde der Familienvater wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Nötigung, Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem hat er als Auflage 5000 Euro zu zahlen. Überdies muss der Angeklagte seine Therapie mit Suchtberatung fortsetzen und weitere sieben Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

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Er könne sich an sein Verhalten an dem Abend nicht mehr erinnern, wolle es aber auch "nicht in Abrede stellen", beteuerte der Arzt. Er entschuldigte sich im Prozess bei einem der angegriffenen Polizisten. Man habe gewusst, dass der Mann zu Gewaltausbrüchen neige und sei deswegen zu seinem Anwesen gefahren, berichtete der Streifenbeamte. Die Einsatzkräfte hatten den Autofahrer geweckt, der sich aber der Blutentnahme rabiat entziehen wollte und versuchte, sich im Badezimmer einzusperren. Der Beschuldigte habe die notwendige Maßnahme als "unrechtmäßig abgelehnt und uns aufgefordert, sofort das Haus zu verlassen", sagte der 32-jährige Polizist. Er betonte, dass der Angeklagte seinerzeit die Anordnungen verstanden habe.

"Ich hatte dann Angst vor ihm", sagte die zweite Ehefrau in der Verhandlung

Auch die erste Ehefrau und ihre Nachfolgerin sagten aus. Beide berichteten davon, dass er im betrunkenen Zustand oft aggressiv und handgreiflich werde. "Ich hatte dann Angst vor ihm", sagte die zweite Partnerin, die nun ausgezogen ist. Er habe in der Garage ein Bierversteck und sogar zeitweise auch in seiner Praxis ein Depot gehabt.

Ein Gutachter erklärte, dass der Angeklagte "alkoholbedingt enthemmt", aber schuldfähig gewesen sei. Der Staatsanwalt forderte eine 16-monatige Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage von 22 500 Euro, während der Verteidiger auf die "demütigenden familiären Konflikte" seines Mandanten verwies und das Gericht um ein milderes Urteil bat.

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