Jona Ott hatte schon in der Schule das Gefühl, in keine Schublade zu passen. „Als Kind war ich unglaublich zusammengefaltet.“ Ott ist non-binär, fühlt sich also keinem Geschlecht zugeordnet. Richtig erkannt, was los ist, habe Ott erst mit Mitte 20. Geprägt von Angst, psychischen Problemen und dem Gefühl fehlender Zugehörigkeit besuchte Ott daher 2019 eine Selbsthilfegruppe in München. In der lokalen Punkszene durfte Ott sich am Synthesizer frei entfalten, während der Ton draußen im Umgang mit queeren Menschen immer rauer wurde.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch (AfD) etwa wetterte 2022 gegen ihre trans Kollegin Tessa Ganserer (Grüne): „Wenn der Kollege Markus Ganserer Rock, Lippenstift, Hackenschuhe trägt, dann ist das völlig in Ordnung“, erklärte sie. „Es ist aber seine Privatsache. Biologisch und juristisch ist und bleibt er ein Mann“.
Dass solch rüden Worten Taten folgen können, zeigte sich vor wenigen Tagen in München: An der Eingangstür des schwulen Kommunikations- und Kulturzentrums Sub prangte in großen schwarzen Lettern „Kill all Trans“. Trotz dieser Attacken ist Jona Ott heute im Reinen mit sich. Die Vornamen aus der Kindheit verwendet Ott schon lange nicht mehr. Ott wurde bei der Geburt allerdings formal ein Geschlecht zugewiesen. Beim Arzt oder in Behörden wird Ott dementsprechend angesprochen – obwohl sich Ott als trans Person gar nicht so fühlt.
Für trans Menschen in Deutschland war der 1. August eigentlich ein großer Freudentag: Die Änderung des Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister soll seitdem mit einem einfachen Gang zum Standesamt möglich sein. Grund dafür ist das im April dieses Jahres verabschiedete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Von seinen rechten Gegnern als „Untergang des Abendlandes“ inszeniert, wurde es von seinen liberalen Unterstützern stets als queerfreundliche Wohlfühlgeschichte erzählt. „Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen“, erklärte etwa Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Dass sich daran bisher nichts geändert hat, liegt an dem seit 1981 geltenden Transsexuellengesetz (TSG). Zwar konnte auch schon auf Grundlage des SBGG-Vorgängers eine Geschlechts- und Namensänderung vorgenommen werden. Allerdings waren dafür eine gerichtliche Entscheidung und zwei psychiatrische Sachverständigengutachten notwendig. Diese kosteten mehr als 1000 Euro und stellten mitunter intimste Fragen. So wurde etwa das Masturbationsverhalten der Betroffenen abgefragt. Ott bezeichnet das langwierige Verfahren als „entwürdigend“.
Mit der Verabschiedung des SBGGs sollte damit endlich Schluss sein: Die Änderung muss nun nur noch gegenüber dem Standesamt angemeldet werden. Die Erklärung selbst kann anschließend nach einer dreimonatigen Wartezeit frühestens vom 1. November an abgegeben werden, denn dann tritt das neue Gesetz vollkommen in Kraft.
Aber auch das neue Gesetz ist keines zum Wohlfühlen: Per E-Mail meldete Ott unbürokratisch den Änderungswunsch beim Starnberger Standesamt an. Der Wunsch: Die Geschlechtsangabe solle komplett gestrichen werden, der Vorname offiziell geschlechtsneutral Jona sein.
Das Standesamt stellt sich nun aber quer: Da Ott im Personenstandsregister derzeit mit zwei Vornamen geführt werde, reiche ein geschlechtsneutraler nicht aus. Es müssten wieder zwei Vornamen sein.
Viele Kommunen sind über das weitere Vorgehen unentschlossen
Ott fühlt sich damit erneut behördlich fremdbestimmt und diskriminiert. „Nach Jahren des Abwartens sehe ich nicht ein, dass in diesem Verwaltungsakt auf jedem Level neue Diskriminierung hineingebracht wird“, erklärt Ott.
Die Reaktion des Standesamts widerspreche dem Sinn des SBGG, für mehr Selbstbestimmung der trans Community zu sorgen. Der Gesetzgeber habe nicht festgelegt, dass die Namensanzahl nicht geändert werden könne, so Ott.
Und tatsächlich: Ein Sprecher des federführenden Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestätigt, dass das neue Gesetz das Hinzufügen oder Streichen von Vornamen nicht ausdrücklich beschränkt.
Die Stadt Starnberg lässt sich dagegen nicht aus der Ruhe bringen: Vornamen dürften nur im Rahmen eines anderen Gesetzes – des Namensänderungsgesetzes – gestrichen oder hinzugefügt werden, heißt es. Dieses erlaubt Änderungen nur in außergewöhnlichen Fällen, etwa wenn ein eingebürgerter deutscher Staatsbürger daran gehindert ist, seinen früheren Namen in Deutschland zu führen, weil ihm dies in seinem ehemaligen Heimatstaat verboten war. „Dieses Vorgehen wurde den Starnberger Standesbeamten vom Fachverband der Standesbeamten im Rahmen von Schulungen so kommuniziert“, betont Pressesprecherin Sarah Döringer. Auch Berlin, Bremen und Gelsenkirchen würden eine Änderung der Anzahl der Vornamen nicht erlauben.
In anderen Städten Bayerns herrscht noch große Ungewissheit, ob eine Änderung möglich sein soll. So erklärt etwa Birte Stahl, Pressesprecherin der Stadt Bad Tölz, dass das dortige Standesamt noch unentschieden sei. Wichtige Ausführungsbestimmungen – das sind Vorschriften, die den teils ungenauen Gesetzestext weiter ausbuchstabieren – würden noch fehlen.
Darauf weist auch Judith Maschlanka hin. Die Leiterin des Standesamts Nürnberg rechnet erst im November 2024 mit weiteren Ausführungsbestimmungen. Im Starnberger Standesamt hat man sich derweil bereits entschieden – sehr zur Enttäuschung von Jona Ott.

