Kriminalität:Verurteilte Welpenhändlerin war Mitarbeiterin im Starnberger Tierheim

Kriminalität: Reinrassige Bolonka Zwetna sind bei Käufern begehrt - aber teuer.

Reinrassige Bolonka Zwetna sind bei Käufern begehrt - aber teuer.

(Foto: imago stock&people)

Der Vorstand des Tierschutzvereins verurteilt die kriminellen Machenschaften. Gleichzeitig betont die Einrichtung, nichts von den illegalen Geschäften seiner Angestellten gewusst zu haben.

Von Christian Deussing, Starnberg

Eine 55-jährige Frau, die vor Kurzem wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim Verkauf von Hundewelpen vom Landsberger Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, hat im Tierheim in Starnberg gearbeitet. Das teilte am Montag Claudia Bläser als stellvertretende Vorsitzende des Starnberger Tierschutzvereins mit. Man habe aber nichts von dem Verfahren gewusst. Denn jene Mitarbeiterin habe zu keiner Zeit das Tierheim als ihren Arbeitgeber darüber informiert. Von dem Urteil habe der Verein erst aus der Presse und von der Tierschutzstiftung "Vier Pfoten" erfahren. Gegen die betroffene Mitarbeiterin seien umgehend arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden.

Die Nachricht sei ein "Nackenschlag" gewesen, sagt Bläser. Der Verein habe sofort reagiert und klargestellt, nichts mit dem Fall zu tun zu haben. Der Vorstand und die Mitarbeiter des Tierheims und des Tierschutzvereins verurteilten "in aller Deutlichkeit das Verhalten internationaler krimineller Strukturen, die mit dem Leid von Zehntausenden Tieren millionenschwere Geschäfte machen, aufs Schärfste", heißt es in einer Mitteilung. Diese kriminellen Machenschaften und der mögliche Imageschaden seien auch für das Tierheim und seinen Trägerverein existenzbedrohend, da diese auf Spenden angewiesen seien, betont Bläser.

Die verurteilte Tierpflegerin hatte laut Gericht unter anderem reinrassige Bolonka-Zwetna-Welpen aus angeblicher Liebhaberzucht verkauft. Doch die jungen Hunde waren teilweise krank und sollen aus dubiosen Quellen in Tschechien stammen. Das Starnberger Tierheim war dabei ahnungslos, sagt Bläser. Es habe keinerlei Verdacht gegen die Mitarbeiterin gegeben, diese sei zuverlässig gewesen und habe "gute Arbeit verrichtet". Die Frau habe seit März 2021 in Vollzeit für das Starnberger Tierheim gearbeitet.

Der Fall zeige, dass der illegale Welpenhandel direkt vor der Haustür stattfinde, erklärte eine Expertin der Stiftung "Vier Pfoten". Die Angeklagte habe sich in sozialen Netzwerken für schwer vermittelbare Hunde stark gemacht und die Käufer in dem Glauben gelassen, die Welpen bei einer familiären und seriösen Züchterin zu erwerben. Allerdings seien die Tiere größtenteils Mischlinge und von Parasiten befallen gewesen.

Das Urteil gegen die 55-jährige Tierpflegerin ist noch nicht rechtskräftig. Ihre Zeit im Starnberger Tierheim dürfte aber abgelaufen sein.

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