Für viele Haustiere ist der Jahreswechsel mit Abstand die schlimmste Zeit ihres Lebens: Wenn es draußen kracht und zischt, Raketen den Himmel mit Krawumm erhellen, werden Katzen und Hunde, aber auch Vögel oder Pferde, nervös. Einige werden plötzlich extrem anhänglich, andere reagieren geradezu panisch auf die ungewohnte Geräuschkulisse. Jeder, der ein „Wauzi“ oder „Maunzi“ betreut, kennt das Problem. Und auch den Mitarbeitenden im Starnberger Tierheim graust es regelmäßig vor Silvester, wenn sich die Panik unter den Tieren potenziert. Nur allzu gern würde man daher das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims verbieten lassen. Doch das lassen die gesetzlichen Vorgaben bislang nicht zu. Denn Tiere gelten im strengen juristischen Sinn weiterhin nur als „Sachgüter“.
Der Starnberger Stadtrat befasste sich am Montag mit der Angelegenheit – und es offenbarte sich wieder einmal die ganze Hilflosigkeit beim Thema. Zwar ist unbestritten, dass Heimtiere unter der Geräuschbelastung extrem leiden: Ihr feines Gehör setzt sie Stress und Angst aus, oft sogar über mehrere Tage. Zuweilen führt die Knallerei zu kurzfristigen Wesensveränderungen. Manche Tiere verschwinden in ihrer Panik auch auf Nimmerwiedersehen. Trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit gegenüber Lärmbeeinträchtigungen fallen Tierheime – anders als etwa Seniorenresidenzen oder Krankenhäuser – gemäß Sprengstoffgesetz nicht zu den geschützten Einrichtungen.
Aufgrund vieler leidvoller Erfahrungen erhoffen sich die Verantwortlichen im Starnberger Tierheim nun eine Art Schutzzone: Sie möchten, dass der Stadtrat eine Allgemeinverfügung im Umfeld des Tierheims erlassen möge, die ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Aber daraus wird nichts: Tierschutz ist in den gesetzlichen Vorgaben zu Sprengschutz und Feuerwerksverbotszonen nicht enthalten. Ein Umstand, der dem Tierschutzbund schon lange auf den Nägeln brennt. Bestenfalls eine konkrete Brandgefahr für Gebäude könnte ein Verbot begründen, doch das gibt es, soweit bekannt, nicht beim Starnberger Tierheim.

Die Mitarbeiter der Starnberger Rathausverwaltung mühten sich nach Kräften, eine gesetzeskonforme Begründung für ein Knallverbot zu finden. Doch ein mustergültiges Urteil fanden sie nicht. Im Gegenteil: Das Oberverwaltungsgericht in Bremen urteilte 2006, dass der Besitzer eines Pferdestalls seine Tiere so unterzubringen habe, dass sie durch Lärmereignisse keinen Schaden nehmen. Der Mann hatte vergebens argumentiert, seine Tiere hätten nach Feuerwerksveranstaltungen erhebliche Panik- und Angstzustände gehabt und seien danach „sehr verstört und nervös“ gewesen.
Die Starnberger Stadtverwaltung sieht keine Gefahr für das Tierheim durch das Abbrennen von Pyrotechnik
In diesem Sinn liegen auch der Starnberger Stadtverwaltung „keine ausreichenden Fakten vor, um eine spezifische Gefahr für die Tiere des Tierheims aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik zu bejahen“. Seitens des finanziell stets klammen Tierheims müssten hierzu an Silvester und den Folgetagen „entsprechende Befunde bei den Tieren erhoben und dokumentiert werden“ – also ein Gutachten. Im Gremium überwog das Verständnis für das Ansinnen des Tierheims. Doch Bürgermeister Patrick Janik (UWG, CSU, SPD, BLS) warnte angesichts der bestehenden Rechtslage inständig vor einem rechtswidrigen Beschluss.
Der hätte zwar bundesweit Signalwirkung gehabt, wäre aber wohl umgehend einkassiert worden. Folgerichtig lehnte das Gremium eine böller- und feuerwerkfreie Zone rund ums Tierheim mehrheitlich vorerst ab. Stattdessen sollen die Verantwortlichen nun „konkrete Befunde der Tiere“ vorlegen, um eine Gefährdung des Tierschutzes prüfen zu können, sowie ein brandschutztechnisches Gutachten. Am erfolgversprechendsten aber dürfte im Sinn der Tiere eine mit dem Tierschutzverein abgestimmte Bitte sein, freiwillig aufs Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe des Tierheims zu verzichten.

