Starnberg:Teurer Kaschmirschal

58-jährige Frau wegen Diebstahls und Körperverletzung verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Gelegenheit schien günstig zu sein: Eine Büro-Angestellte wollte einen Kaschmirschal im Wert von 239 Euro aus einem Starnberger Geschäft entwenden. Doch die Verkäuferin bemerkte den Diebstahl, hielt die Kundin am Arm auf dem Gehsteig fest und führte sie zurück in den Laden. Die Frau wehrte sich heftig und wollte sogar durch die Hintertür der Boutique fliehen. Wegen dieses Vorfalls im Vorjahr musste sich die 58-Jährige am Dienstag vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Sie wurde wegen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Euro - also 2000 Euro - verurteilt.

Die bisher unbescholtene Angeklagte schilderte unter Tränen, dass sie damals den Schal aus dem Geschäft "nur herausgenommen" habe, um an den Ständern vor dem Laden etwas Passendes zu finden. Sie sei in Gedanken weiter gegangen und habe in ihrer Handtasche nach der Geldkarte gesucht. "Ich wollte das Tuch nicht stehlen, sondern noch bezahlen", versicherte die Germeringerin. Als aber dann die Polizei gerufen wurde, schlug die Frau laut Anklage wild um sich und traf die Verkäuferin an Hals und Kinn. "Ich bekam panische Angst und bieselte in die Hose", erzählte die hagere Angeklagte dem Gericht.

Eine Zeugin dachte seinerzeit zuerst an ein "Missverständnis". Sie habe sich aber gewundert, dass die ältere Dame rabiat wurde und sich unbedingt aus dem Geschäft entfernen wollte. Es sei ein "Tumult" entstanden, ihre achtjährige Tochter habe geweint. Eine Geschäftsfrau von nebenan eilte zur Hilfe und schloss die Türen, bevor die Polizisten erschienen. Die Angeklagte habe sich losreißen wollen, und es sei "sehr laut" gewesen, erinnerte sich die Zeugin in der Verhandlung.

Die Staatsanwältin wollte nicht glauben, dass die Kundin den Schal versehentlich mitnahm. Denn einerseits habe sie die Ware eingeklemmt zwischen Handtasche und Arm getragen. Andererseits sei ihr zuvor eine Kette für 229 Euro zu teuer gewesen. Die Anklägerin billigte aber der ertappten Frau zu, sich kurz darauf im Geschäft in einer "Ausnahmesituation" befunden zu haben und "nicht mehr ganz Herr ihrer Sinne" gewesen zu sein. Das betonte auch der Verteidiger - er führte aber an, dass seine Mandantin nicht mit dem Schal geflüchtet sei. Die Richterin befand indes, dass die Angeklagte den Diebstahl zwar nicht geplant, aber eine Situation ausgenutzt habe.

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