Langsam, aber beständig nimmt die Anzahl temporeduzierter Straßen in Starnberg zu. Dazu zählt neuerdings auch der Söckinger Berg: Auf dem einstigen Teilstück der Staatsstraße 2070, das vor sechs Jahren auf Bestreben der Stadt zur Ortsstraße herabgestuft worden ist, gilt auf zwei Abschnitten am Vormittag „Tempo 30“. Die Stadtverwaltung hat auf der viel befahrenen Verbindung zwischen Starnberg und dem Ortsteil Söcking an Schultagen Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgeschildert. Doch bei aller Freude darüber bleibt ein ungelöstes Problem: der erbarmungswürdige Zustand der Straße.
Ermöglicht hat die Tempobeschränkung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Seit 2025 können innerörtlich Geschwindigkeitsbeschränkungen entlang hochfrequentierter Schulwege eingerichtet werden. Bis dahin konnte der Verkehr nur dann eingebremst werden, wenn auf einer Strecke geschwindigkeitsbedingt häufig Unfälle passieren oder gefährliche Situationen unter Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeit entstehen. Auf der Andechser Straße aber gab es laut Polizei weder besondere Unfallhäufungen noch gefährliche Verkehrssituationen. Die PI Starnberg hat sich daher gegen die Regelung ausgesprochen, wie die Stadtverwaltung bestätigt.
Der Stadtrat hatte sich bereits im Vorjahr mit der Angelegenheit befasst, nachdem in der Bürgerversammlung ein Antrag auf Tempobegrenzung und Einbau eines Flüsterasphalts gestellt worden war. Im Rahmen einer Überprüfung der Schulwege wurden daraufhin einige Abschnitte der einstigen Staatsstraße als „hochfrequentierte Schulwege“ eingestuft.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität hat die Neuregelung bereits im Juli beschlossen. Jetzt folgte die Umsetzung: Tempo 30 gilt von Montag bis Freitag von 7 bis 13.30 Uhr auf der Andechser Straße von der Einmündung Bründlwiese bis zur Hol- und Bringzone der Grundschule Söcking – also nahezu im gesamten Söckinger Ortskern. Gleiches gilt für die von der Bundesstraße 2 abzweigende Söckinger Straße, die als Schulweg zur Schlossbergschule gilt. Ausgenommen ist der dazwischen liegende Abschnitt der Maximilian-von-Dziembowski-Straße.

In der Praxis dürfte sich allerdings sowohl für die Schulkinder als auch motorisierte Verkehrsteilnehmer kaum etwas ändern. In den betroffenen Abschnitten sind an Werktagen durch die Verkehrsbelastung und den Fahrbahnzustand ohnehin nur selten höhere Geschwindigkeiten möglich. Insbesondere der bröckelnde Fahrbahnbelag im Söckinger Ortskern gilt seit Jahren als dringend sanierungsbedürftig. Doch zwischen der Stadt und dem Staatlichen Bauamt Weilheim gibt es noch immer keine Einigung darüber, wer die Arbeiten übernehmen wird.
Die einstige Teilstück der Staatsstraße 2070 war – ebenso wie die gleichfalls schwer reparaturbedürftige Hanfelder Straße (vormals Staatsstraße 2069) – im Jahr 2019 zur Ortsstraße herabgestuft worden. Die Änderung erfolgte, nachdem die Starnberger Westumfahrung als wesentlicher Bestandteil zum Bau des B2-Tunnels freigegeben wurde. Damit verloren die Staatsstraßen in Starnberg – unabhängig vom realen Verkehrsaufkommen – ihre offizielle Funktion als überregionale Verkehrsachsen. Die Zuständigkeiten einschließlich Instandhaltung und Gestaltung gingen an die Stadt über.

Allerdings brockten sich die Starnberger unter Ägide der damaligen Bürgermeisterin Eva John damit ein Problem ein, das bis heute ungelöst ist. In kurzsichtiger Hoffnung auf schnellstmögliche Verkehrsberuhigung und Gestaltung – etwa durch Fahrbahnverengungen, Querungsinseln, Zebrastreifen, Ampelanlagen, Schilder, Markierungen, bunte Radfahrstreifen und Lkw-Durchfahrtsverbote – übersah man geflissentlich das Problem des Straßenzustands. Das Angebot des Staatlichen Bauamts auf Zahlung von rund einer Million Euro lehnte der Stadtrat ebenso ab wie eine vom Bauamt bereits freigegebene Sanierung der Fahrbahndecke; man befürchtete eine „Billigreparatur“. Und dann verschärften sich auch noch die gesetzlichen Vorgaben zur Fahrbahnentwässerung, was den Umfang einer Sanierung nicht nur erweiterte, sondern wesentlich verteuerte und auch den Abwasserverband als Eigentümer der Abwasserkanäle und dritten Beteiligten auf den Plan rief.

Die Situation ist komplex – und bleibt verzwickt. Seit 2023 gab es mehrere ergebnislose Abstimmungsrunden zwischen der Stadt Starnberg und dem Staatlichen Bauamt Weilheim. Dabei ging es zuletzt im Wesentlichen um Fragen zur Preisermittlung. Anfang September 2025 legte das Staatliche Bauamt eine Neuberechnung vor, die „deutlich über einer Million Euro liegt“, teilte die Behörde in Weilheim mit. Die Weilheimer selbst haben – anders als bei Staatsstraßen – keinen Einfluss auf die Sanierung von Ortsstraßen. Unlängst erst wurde ein Teilabschnitt der Possenhofener Straße (Staatsstraße 2063) im Auftrag des Bauamts binnen weniger Tage mit einem neuen Straßenbelag versehen.
Vorrangiges Ziel bleibt daher nur die Einigung auf einen Preis – also eine einvernehmliche Lösung durch finanziellen Ausgleich. „Derzeit wartet das Staatliche Bauamt auf eine Rückmeldung der Stadt Starnberg“, teilte Behördensprecher Michael Meister mit. Das könnte allerdings dauern. Vor den Kommunalwahlen am 8. März rechnet derzeit kaum jemand mit einer Entscheidung aus Starnberg.

