Süddeutsche Zeitung

Starnberger See:Bootsführer trifft keine Schuld am tödlichen Unfall

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Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen jenen Skipper ein, der im vergangenen Sommer einen 32 Jahre alten Schwimmer aus München mit seinem Motorboot überfahren hat.

Von Christian Deussing, Starnberg

Es war schrecklich, was am 31. Juli vergangenen Jahres auf dem Starnberger See passiert ist: Ein 64-jähriger Motorbootfahrer übersieht am Nachmittag bei schönstem Wetter einen 32-jährigen Mann, der arglos auf dem Rücken im Wasser vor Kempfenhausen dahintreibt. Der Schwimmer wird überfahren und geht schwer verletzt sofort unter. Erst nach Tagen wird der Münchner entdeckt, der Leichnam wird aus 25 Metern Tiefe geborgen. Gegen den Motorbootfahrer ermittelte seither die Staatsanwaltschaft München II wegen fahrlässiger Tötung - jetzt wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.

Dem Bootsführer sei keine Schuld am Unfall nachzuweisen, er habe gegen keine Vorschriften verstoßen und sämtliche Vorgaben der Schifffahrtsordnung eingehalten, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Das hätten ein unfallanalytisches Gutachten und Zeugenaussagen ergeben. Demnach sei der Münchner mit seinem Boot deutlich weiter als die vorgeschriebenen 300 Meter vom Ufer entfernt unterwegs gewesen und auch nicht zu schnell gefahren. Der Bootsführer habe zudem am Steuer gestanden, um die Übersicht zu behalten. Womöglich aber sei der 64-Jährige bei seiner Fahrt von der Sonne geblendet worden, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft.

Nach der tödlichen Kollision war der Skipper selbst ins Wasser gesprungen, um den Schwimmer zu suchen und zu helfen. Freunde hatten das spätere Unfallopfer zwar in einem Schlauchboot begleitet, waren aber zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 150 Meter von dem 32-Jährigen entfernt - was ihnen jedoch nicht zum Vorwurf gemacht wurde. Gleichwohl löste der tragische Vorfall im vergangenen Sommer auf dem Starnberger See eine anhaltende Debatte um neue Sicherheitsvorschriften aus. Hierbei geht es auch um den Selbstschutz von Badegästen, die auf Seen weit hinaus schwimmen. Jene sollten dann auffällige Kappen tragen und am besten auch eine Schwimmboje mit sich ziehen, um sichtbarer zu sein, wie Einsatzkräfte raten.

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