Die MS Starnberg, Flaggschiff der Bayerischen Seenschifffahrt auf dem Starnberger See, hat am Donnerstagabend aufgrund eines technischen Defekts die Hafenmole des Bayerischen Yacht-Clubs (BYC) gerammt. Der Sachschaden am Katamaran ist zwar vergleichsweise gering, doch für die Betreiber kommt der Unfall wenige Tage noch der offiziellen Eröffnung der Saison zur unrechten Zeit: Mittlerweile sind drei Schiffe der Flotte am Starnberger See nicht einsatzbereit, was Auswirkungen auf den Fahrplan hat. Am Freitag wurde der Betrieb auf dem Starnberger See komplett eingestellt, an diesem Wochenende fallen zwei Kurzrundfahrten um die Mittagszeit aus.
Ein Unglück kommt selten allein, doch eine derartig "unglückliche Verkettung von Zufällen" hat Michael Grießer, Geschäftsführer der Bayerischen Seenschifffahrt, nach eigenen Worten noch nie erlebt. Das Elektroschiff EMS Berg lief am Montag nahe der Roseninsel wegen eines Hydraulikproblems auf Grund, dabei wurde der Antrieb beschädigt. Am Donnerstag fiel die MS Seeshaupt, die im Sommer 2012 den Undosa-Steg gerammt hatte, wegen eines Leistungsabfalls des Motors aus. Und auch der Katamaran MS Starnberg war am Donnerstag wegen eines vermeintlichen Elektronikdefekts im Hafen geblieben, sollte aber bereits am Abend wieder zu einer gecharterten Rundfahrt im Rahmen eines Firmen-Events auslaufen. Doch daraus wurde nichts: Während die knapp 250 Fahrgäste auf dem Steg im Regen warteten, wendete der Katamaran und stieß bei langsamer Fahrt rückwärts gegen die Hafenmole des BYC. Ein paar Bretter zerbarsten, das Schiff selbst blieb unbeschädigt.

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Als ursächlich für den Defekt gilt ein fehlerhaftes Bauteil "mit entscheidender Bedeutung" im Bereich des Kupplungsgetriebes der MS Starnberg, erklärte Grießer. Die Technik des Schiffes war erst kürzlich vom Hersteller gewartet worden. Erkenntnisse erhofft man sich nun durch weitere Untersuchungen, die Starnberger Polizei ermittelt. Wegen des entstandenen Schadens - insbesondere für den Veranstalter - will sich die Bayerische Seenschifffahrt nächste Woche mit allen Beteiligten außergerichtlich auf eine einvernehmliche Lösung verständigen.