Starnberg:Stallpflicht bleibt bestehen

Geflügelhalter müssen sich wegen der Vogelgrippe noch gedulden

Noch immer müssen die Geflügelhalter im Fünfseenland ihre Tiere im Stall lassen. Wie das Landratsamt Starnberg erklärt, herrscht wegen der Vogelgrippe weiterhin Stallpflicht und eine Aufhebung dieser Anordnung ist noch nicht absehbar. Denn immer noch werden tote Vögel gefunden, die infiziert sind. Wie Stefan Diebl, Sprecher des Landratsamts, berichtete, sei zwar seit Weihnachten die Zahl der toten Tiere stark zurückgegangen, insgesamt habe man jedoch 34 tote Vögel untersuchen lassen. Davon waren 25 mit dem Virus infiziert. Für die Geflügelhalter ist es eine schwierige Zeit. Zwar können sie die Hühnereier immer noch als Freiland-Produkte verkaufen, aber am 23. Februar läuft die dreimonatige Frist ab. Danach müssen die Eier umetikettiert werden und dürfen nur noch "aus Bodenhaltung" bezeichnet werden. Damit dürfte den Züchtern und Haltern ein finanzieller Verlust drohen. Es sei denn, die Stallpflicht wird bis dahin aufgehoben. "Wie es weitergehen wird, wissen wir selber nicht", meinte Diebl. Das bayerische Umweltministerium geht jedenfalls weiter von einer flächenhaften Verbreitung des Virus aus. Dies wurde im Rahmen einer Besprechung am Freitag betont. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut hat in seiner aktualisierten Risikoanalyse bekräftigt, dass derzeit weiterhin ein hohes Ansteckungsrisiko in Geflügelhaltungen gegeben sei. Seit Mitte November besteht im Fünfseenland Stallpflicht für Geflügel.

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