Kommunalpolitik in StarnbergDie AfD muss nicht draußen bleiben

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Zum Auftakt des Europa-Wahlkampfs der AfD blieben 2024 viele Plätze in der Starnberger Schlossberghalle leer. Die Stadtverwaltung wird den Großen Saal auch weiterhin an Parteien vermieten, weil sie bei einer Verweigerung eine gerichtliche Niederlage befürchtet.
Zum Auftakt des Europa-Wahlkampfs der AfD blieben 2024 viele Plätze in der Starnberger Schlossberghalle leer. Die Stadtverwaltung wird den Großen Saal auch weiterhin an Parteien vermieten, weil sie bei einer Verweigerung eine gerichtliche Niederlage befürchtet. Arlet Ulfers

Starnberg stellt die Schlossberghalle wie gehabt allen politischen Parteien zur Verfügung. Der Stadtrat lehnt eine Änderung der Geschäftsbedingungen mit knapper Mehrheit ab, die Einnahmen sollen der Flüchtlingshilfe zugutekommen.

Von Peter Haacke, Starnberg

Sollte die Stadt Starnberg ihre Schlossberghalle weiterhin für politische Veranstaltungen „anti-demokratischer Gruppierungen“ zur Verfügung stellen? Diese Frage diskutierte unlängst der Stadtrat, nachdem bei der Bürgerversammlung Anfang Mai eine entsprechende Satzungsänderung beantragt worden war. Ziel des Ganzen: Die Stadt möge beschließen, die Anmietung oder Nutzung städtischer Einrichtungen Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen zu verweigern, wenn diese gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung antreten. Der Vorstoß scheiterte an einer denkbar knappen Mehrheit.

Die Forderung nach einem Ausschluss etwa der AfD bei Vermietung der Schlossberghalle ist nicht neu. Seit Jahren schon mietet die AfD immer wieder die Schlossberghalle als Veranstaltungsort. Zuweilen gelang es der Stadt allerdings auch, rechtzeitig einen anderen Veranstalter zu finden, der den „Großen Saal“ buchte und der AfD damit zuvorkam. Zuletzt hatte die Partei den Veranstaltungsort am Rathaus im Mai 2024 zum Höhepunkt des Europawahlkampfs nutzen können. In den Reihen des gut 400 Personen fassenden Saals mit Bühne waren manche Plätze freigeblieben, das Publikum kam überwiegend aus der Region. Kurz zuvor hatten fast ebenso viele Menschen draußen auf dem Kirchplatz im Regen bei einer parteiübergreifenden Kundgebung gegen die AfD protestiert. Die Polizei war mit einem für Starnberger Verhältnisse ungewohnt starken Aufgebot angerückt, um eine befürchtete Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppen zu verhindern.

Die jüngste Debatte im Stadtrat offenbarte wieder einmal das Dilemma, vor dem auch viele andere Kommunen stehen: Viele wollen die AfD zwar nicht im Haus haben, doch es gibt keine rechtssichere Grundlage, um eine Verweigerung hinreichend zu rechtfertigen. Dabei hat die Debatte um die öffentlich-rechtliche Vermietung von Stadthallen an politische Parteien in jüngster Zeit bundesweit an Brisanz gewonnen – erst recht, seitdem die in Teilen als rechtsextremistisch geltende Partei unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Kam es wegen der Verweigerung einer Vermietung zur Klage, ging die AfD dennoch meist als Sieger aus den Verhandlungen hervor.

Das wissen auch die Starnberger Stadträte. Die Stadtverwaltung hatte auf Grundlage des Bürgerantrags als Vorschlag für eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Vermietung städtischer Einrichtungen einen schwammigen Text formuliert: Eine Vermietung dürfe nicht erfolgen, wenn die Veranstaltung „gegen Rechtsvorschriften verstößt oder Tatsachen bekannt werden, die dies befürchten lassen, eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder das Ansehen der Stadt nachweislich erheblich beeinträchtigt werden könnte“. Dies galt allerdings auch schon zuvor für die Schlossberghalle. Neu ist lediglich die Erweiterung auf „städtische Einrichtungen“ und die Zielgruppe – nämlich Personen, Parteien, Gruppierungen oder Organisationen.

In Starnberg ist die AfD nicht besonders beliebt, das zeigen auch die Wahlergebnisse. Im Mai 2024 demonstrierten nach Polizeiangaben rund 300 Menschen auf dem Starnberger Kirchplatz. Anlass für die Veranstaltung: der Auftritt der AfD in der Schlossberghalle.
In Starnberg ist die AfD nicht besonders beliebt, das zeigen auch die Wahlergebnisse. Im Mai 2024 demonstrierten nach Polizeiangaben rund 300 Menschen auf dem Starnberger Kirchplatz. Anlass für die Veranstaltung: der Auftritt der AfD in der Schlossberghalle. Arlet Ulfers

Bürgermeister Patrick Janik, der von CSU, Unabhängiger Wählergemeinschaft (UWG), SPD und Bürgerliste Starnberg (BLS) getragen wird, hatte jedenfalls Bauchschmerzen bei der Angelegenheit und empfahl, „lieber die Finger davonzulassen“. Das Schlüsselwort sei „demokratiefeindlich“ – und das sei der AfD nur schwerlich nachzuweisen. Der Partei die Nutzung der Schlossberghalle per se zu untersagen, sei im aufkommenden Wahlkampf zudem ein „schlechtes Zeichen“. Die Parteien stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Otto Gaßner (UWG), ebenso wie Janik Rechtsanwalt, störte sich an der Unbestimmtheit der Formulierung „Ansehen der Stadt“ und warnte: „Bei einem Verbot werden wir auf die Nase fallen.“ In den überarbeiteten AGB fänden sich Formulierungen, die alles noch schwieriger machten. Einzige Alternative: Es dürfe künftig gar keine Partei mehr die Schlossberghalle nutzen, „das können wir machen“.

Die SPD wirft den anderen Parteien „Hasenfüßigkeit“ vor

Grünen-Chef Franz Sengl erkennt zwar ebenfalls die juristischen Schwierigkeiten an, plädierte dennoch dafür, ein Zeichen zu setzen – ebenso wie eine Mehrheit der CSU-Fraktion, der die AfD laut Ludwig Jägerhuber „ein Dorn im Auge“ ist. Frank Hauser (SPD) monierte eine „gewisse Hasenfüßigkeit unter den demokratischen Parteien“ und verwies auf den Verfassungsschutz. Johannes Glogger von der Wählergemeinschaft Pro Starnberg (WPS) befand hingegen: „Zeichen setzen ist eine demokratische Willkür“, die AfD sei ja nicht verboten. Stadtrat Thorsten Schüler (UWG) zeigte sich gelangweilt von der Debatte, Bürgermeister Janik indes befand, es sei gut gewesen, „dass wir einmal darüber gesprochen haben“.

Die Abstimmung über die Änderung der AGB endete mit 13:14 Stimmen – abgelehnt. Die Niederlage ist für die Gegner der Anti-Demokraten allerdings verschmerzbar: Gewinne, die aus Vermietung an die Rechtsextremen erzielt werden, spendet die Stadt „für Ziele, die ihnen wahrscheinlich nicht gefallen werden“, sagte Janik – zuletzt an die Flüchtlingshilfe oder die Organisation eines bunten Demokratie-Festes auf dem Kirchplatz. Ansonsten empfahl Janik: aushalten.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es, die Wählergemeinschaft Pro Starnberg (WPS) vertrete „teilweise ähnliche Positionen wie die AfD“. Das lässt sich nicht belegen, wir haben deshalb auf berechtigte Kritik reagiert und diese Textpassage korrigiert.

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