Stadtrat:Starnbergs Bürgermeisterin muss sich nach "Judas"-Eklat erklären

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt fordert eine Stellungnahme von Eva John an. Zwei Stadträte hatten Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht.

Ein Stadtrat bezeichnet eine frühere Fraktionskollegin als "Judas" - und Bürgermeisterin Eva John will ihn dafür nicht rügen: Die Rathauschefin muss sich wegen des Eklats in der Stadtratssitzung vom Donnerstag gegenüber der Rechtsaufsicht im Landratsamt erklären. "Wir haben die Bürgermeisterin um Stellungnahme gebeten", sagt Ingrid Zirkelbach von der Behörde. Das sei der übliche Vorgang nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese hatte zuvor Stadträtin Angelika Kammerl (Parteifreie) eingereicht, weil John die "als hetzerisch einzuordnende Äußerung" zugelassen habe. Auch Otto Gaßner (UWG) hatte eine Beschwerde eingereicht, weil John zuvor Applaus und Missfallensbekundungen der Tunnelgegner unter den etwa 60 Zuschauern nicht unterbunden hatte. Auch in dieser Frage soll sich die Bürgermeisterin erklären.

Sieglinde Loesti (Parteifreie) hatte eine Entschuldigung dafür gefordert, dass Günther Picker (WPS) sie in der vorhergehenden Sitzung zweimal "Judas" genannt habe, was dieser daraufhin sogar bekräftigte. Der Stadtrat erteilte ihm mit einer Mehrheit eine Rüge, die Bürgermeisterin stimmte dagegen. John erklärte, dass sie solche Bezeichnungen zwar nirgends für tolerabel halte. Sanktionen könnten die Konflikte im Stadtrat aber nicht lösen, sondern würden zu weiteren Verletzungen führen.

Rügen seien als Ermahnungen zu verstehen, erklärt Zirkelbach von der Rechtsaufsicht. Diese seien aber im Gegensatz zum Ausschluss von einer Sitzung bei fortgesetzten erheblichen Störungen in der Gemeindeordnung nicht ausdrücklich genannt. In ihren Geschäftsordnungen könnten Gemeinderäte aber auch geringere Sanktionen vorsehen. In der Starnberger Geschäftsordnung heißt es, dass der Vorsitzende einer Sitzung Redner zur Ordnung ruft, die gegen die Sitzungsregeln verstoßen. Unter diesen Regeln sind Beschimpfungen jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.

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