Starnberg:Stadträte stimmen Vergleich zu

Im Honorarstreit mit Rechtsanwalt Leisner zahlt die Stadt 155 000 Euro und verzichtet auf ein Urteil, um die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben - behält sich aber Regressforderungen gegen die ehemalige Bürgermeisterin vor.

Von Peter Haacke

Die Stadt Starnberg wird im Rechtsstreit mit dem Münchner Rechtsanwalt Walter Georg Leisner um ausstehende Honorarforderungen einen vom Oberlandesgericht (OLG) beschlossenen Vergleich annehmen. Auf Beschluss des Stadtrates vom Montag will man auf einen Widerruf der Einigung verzichten und dem Juristen, der mit einem Gutachten zum Auslaufen des Vertrags zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt befasst war, 155 000 Euro zahlen. Nicht verzichten will eine Mehrheit im Gremium dagegen auf Regressforderungen gegen die ehemalige Bürgermeisterin Eva Pfister (vormals John). Sie hatte Leisner im Sommer 2017 ohne Kenntnis und Zustimmung des Stadtrates mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

Rechtsanwalt Christian Langgartner, der die Stadt Starnberg in diesem komplizierten Verfahren als Prozessbevollmächtigter vertritt, berichtete am Montag im Stadtrat zunächst über die Vorgeschichte der Auseinandersetzung sowie die mündliche Verhandlung in zweiter Instanz vom 12. August am OLG. Abschließend gab er seine Empfehlung zum weiteren Vorgehen in dieser komplexen Angelegenheit ab: Er riet zum Verzicht auf Fortsetzung des Prozesses mit abschließendem Urteil, zumal die Auseinandersetzung bis zum Bundesgerichtshof mit ungewissem Ausgang weitergehen könne. Zum anderen sei die Fortsetzung des Prozesses mit Leisner unwirtschaftlich: Die Gesamtkosten des Verfahrens wären bei einer Urteilsverkündung um bis zu 60 000 Euro teurer, obwohl die Faktenlage bereits vollends geklärt ist. Langgartner: "Wir haben alle Tatsachen."

Die einstige Bürgermeisterin Pfister hatte mit Leisner im Sommer 2017 einen Vertrag zur Erstellung eines Gutachtens zu den Folgen eines Auslaufens der Bahnverträge von 1987 mit unklarer Vergütungsvereinbarung geschlossen - allerdings ohne Votum des Stadtrates und damit womöglich ohne Vertretungsanspruch. Im Dezember kam ein zweiter Auftrag hinzu - diesmal mit Zustimmung des Gremiums: Leisner sollte die Antragsschrift für eine Mediation zwischen Bahn und Stadt vorbereiten. Dafür stellte der Münchner Rechtsanwalt insgesamt 212 000 Euro in Rechnung - ein erheblicher Betrag, der sich aus Leisners Sicht am Streitwert in zweistelliger Millionenhöhe orientierte.

Der Stadtrat verweigerte jedoch die Zahlung und Leisner klagte. Die Angelegenheit landete im März 2019 beim Landgericht. In der Verhandlung einigten sich die Parteien auf einen Vergleich über 120 000 Euro, doch der Stadtrat legte sein Veto ein, um - mit Blick auf Regressforderungen und Schadenersatz gegenüber der Bürgermeisterin - ein Urteil zu bekommen. Dies sei "prozesstaktisch nicht unklug" gewesen, sagte Langgartner, zumal Pfister sich im Juli auch noch vor dem Verwaltungsgericht in einem Disziplinarverfahren wegen massiver Verstöße gegen die Gemeindeordnung verantworten musste. Dieses Verfahren ist aber noch immer nicht abgeschlossen, weil die Landesanwaltschaft Berufung einlegte gegen das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil. Ein Termin in diesem Verfahren am OLG ist bislang nicht bekannt.

Im Honorarstreit mit Leisner ging es derweil in die nächste Instanz: Nach drei Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht die Stadt Starnberg im Dezember 2019 zur Zahlung von knapp 188 000 Euro plus neun Prozent Zinsen - insgesamt also rund 205000 Euro. Erneut legte die Stadt Berufung ein, die Angelegenheit kam ans Oberlandesgericht. Hier schloss man im August nach ausführlicher und intensiver Würdigung der Sachlage den nunmehr geltenden Vergleich über 155 000 Euro, den der Stadtrat kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist nun bestätigte. Langgartner stützt seine Empfehlung an den Stadtrat auf eine ausführliche Urteilsbegründung der OLG-Richter mit vielen Hinweisen im Umfang von neun Seiten.

Auf Nachfrage stellte Langgartner klar, dass Regressansprüche gegen Eva Pfister, die ebenso wie ihr Ehemann Josef (beide BMS) der Sitzung ferngeblieben war, mit dem Vergleich nicht vom Tisch seien. Der Stadtrat habe gemäß Gemeindeordnung die Pflicht, die Verwaltung zu überwachen und finanzielle Forderungen gegenüber Privatpersonen geltend zu machen; ein Einnahmeverzicht sei nicht zulässig. Die Klage gegen Pfister werde am Verwaltungsgericht verhandelt.

Tim Weidner (SPD) bekräftigte seine Empörung über das eigenmächtige Verhalten der ehemaligen Bürgermeisterin ("Das kann man nicht auf sich beruhen lassen"), das er ebenso wie Franz Sengl (Grüne) als "skandalös" empfunden habe. Sengl wollte in diesem Zusammenhang "ein Exempel statuieren", zumal "ich von der Bürgermeisterin mehrfach angelogen worden bin. Sie hat behauptet, es gäbe den Vertrag mit Leisner gar nicht". Thomas Beigel (CSU) ergänzte, dass die Stadt nicht die gesamte Summe gegen Pfister geltend machen könne, denn die Stadt hätte ohnehin juristischen Beistand benötigt. Der Schaden beschränkt sich also bestenfalls auf einen Differenzbetrag. In der Abstimmung votierten einzig drei Grünen-Stadträte gegen den Vergleich. Bei der Frage zu Regressansprüchen gegen Pfister stimmten WPS und Anton Summer (BMS) dagegen; Stefan Kandler (BMS) verließ den Saal kurz zuvor.

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