Starnberg:Stadt gegen Landratsamt

Verwaltungsgericht soll über Beitragssatzung entscheiden

Die Stadt Starnberg wird gegen einen Bescheid des Landratsamtes beim Verwaltungsgericht München Klage einreichen. Der Stadtrat hat sich am Montag mehrheitlich mit den Stimmen von WPS, BMS, BLS und FDP für einen Gang vor Gericht entschieden, weil die Kommunale Rechtsaufsicht am 16. Oktober die von Bürgermeisterin Eva John in der stadtratlosen Zeit im März verfügte Aufhebung der Straßenausbau-Beitragssatzung erneut als rechtswidrig eingestuft hatte.

Die Behörde verlangt nach Prüfung des Starnberger Haushaltplans für dieses Jahr und des Entwurfs für die Jahre 2016 bis 2018 die Aufhebung aufgrund der aktuellen Rechtslage. Die Stadt kann demnach keine "herausragende Finanzlage" nachweisen: Die Rücklagen schmelzen, die Stadt muss Kredite aufnehmen und die Pro-Kopf-Verschuldung steigt weit über den bayerischen Durchschnitt.

In der Debatte ergaben sich keine neuen Aspekte zur Sachlage. Während Vertreter der Allianz-Parteien auf ihrer Argumentation beharrten und geschlossen für eine Klage stimmten, brachten Vertreter von CSU, UWG, SPD und Grünen vor allem sachliche und juristische Erwägungen ins Spiel. Unklar blieb dabei der Aspekt, ob die Bürgermeisterin bereits verbindliche Rechtsauskünfte eingeholt hat. John bezeichnete die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht aber als "sehr gut". Erst im Sommer hatte es im Bayerischen Landtag ein Hearing zum Thema "Kommunale Abgaben" gegeben; eine grundlegende Gesetzesänderung wird nicht vor dem Jahr 2018 erwartet.

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