Starnberg:Stadt durchkreuzt Neubaupläne

Starnberg: Sie ist ein Begriff in Starnberg: die Alte Apotheke am Starnberger Schlossberg. Sie und ihr Nebengebäude sollen abgerissen werden. Doch es gibt Ärger.

Sie ist ein Begriff in Starnberg: die Alte Apotheke am Starnberger Schlossberg. Sie und ihr Nebengebäude sollen abgerissen werden. Doch es gibt Ärger.

(Foto: Arlet Ulfers)

Verwaltungsgericht befindet über Klage von Stadtrat Otto Gaßner, der die Alte Apotheke und das Nebenhaus abreißen will

Von Christian Deussing, Starnberg

Für Stadtrat Otto Gaßner sind die beiden verwitterten Gebäude an der Ecke Schloßbergstraße und Vogelanger in Starnberg ein "Schandfleck". Er ist Eigentümer der Alten Apotheke und des dreistöckigen Nachbarhauses und will beide auf dem knapp 800 Quadratmeter großen Grundstück abreißen lassen, um dort ein vierstöckigen Wohnhaus mit Laden und drei Wohnungen zu bauen. Doch die Stadt erließ eine Veränderungssperre, weil ihr der geplante Hauskomplex zu massiv erscheint.

Der beantragte Vorbescheid wurde im vorigen Jahr abgelehnt - auch mit Hinweis auf den Denkmalsschutz. Der war allerdings erst vor zwei Jahren nach einer Begehung des etwa 160 Jahre alten Hauses neben der Alten Apotheke erfolgt - zur Überraschung des Eigentümers. Trotzdem reichte Gaßner eine Klage beim Verwaltungsgericht München ein, das am Donnerstag das Ensemble in Augenschein nahm. In die Umgebung könnte das neue Wohnhaus mit Tiefgarage nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Johann Oswald durchaus passen, weil sich gegenüber des Vogelangers und auch anderseitig an der Hauptstraße ähnlich großen Gebäude befinden. Doch das Entscheidende ist laut Oswald hier die Veränderungssperre, die auch das Landratsamt bestätigt hat. Dagegen ist für Fachanwalt Roland Gerold, der den Eigentümer vertritt, diese Sperre wegen "klarer formaler Fehler unwirksam". Denn sie beruhe auf einem "nicht ordnungsgemäßen Verfahren", betonte Gerold beim Ortstermin. Denn nach damaliger Geschäftsordnung der Stadt Starnberg sei nicht der Bauausschuss, sondern vielmehr und ausschließlich die Bürgermeisterin zuständig gewesen - weshalb allein deshalb die Klage begründet sei, führte der Anwalt an. Schließlich habe seinerzeit ein "nicht zuständiges Organ gehandelt".

Doch dieses Argument schien die Verwaltungsrichter nicht so recht zu überzeugen. Dennoch bügelten sie die Klage auch nicht komplett ab und wollten noch nichts endgültig entscheiden. Oswald wunderte sich zumindest, dass die Behörden ein Parkplatzproblem deklarieren. Das sei in dieser Sache aber nur ein "Nebenschauplatz" und helfe den Klägern auch nicht weiter. Dieser Einschätzung musste der Gaßner-Anwalt zustimmen.

Noch wohnen zwei Mieter in der Alten Apotheke, die in den fünfziger Jahren erbaut wurde - und keinen Denkmalschutz genießt. Auch das Haus nebenan ist noch bewohnt. Doch der Putz blättert ab, ein Riss durchzieht die Front und der Balkon ist nicht betretbar. Eine komplette Sanierung scheint sich nicht zu rechnen, lohnen würde sich für den Eigentümer wohl nur ein Neubau.

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