Starnberg:Später Schutz für Handwerkerhaus

Starnberg: Das Gebäude hinter der Alten Apotheke am Vogelanger in Starnberg ist marode - aber es steht inzwischen unter Denkmalschutz.

Das Gebäude hinter der Alten Apotheke am Vogelanger in Starnberg ist marode - aber es steht inzwischen unter Denkmalschutz.

(Foto: Arlet Ulfers)

Stadt durchkreuzt Neubaupläne von Stadtrat Otto Gaßner am Vogelanger. Dieser findet sein Haus sei ein "Schandfleck"

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Klage des Starnberger Stadtrats Otto Gaßner gegen die Ablehnung seiner Neubaupläne für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Laden an der Ecke Schloßbergstraße und Vogelanger ist jetzt abgewiesen worden. Denn das Verwaltungsgericht München sieht die Veränderungssperre für "wirksam" an, die die Stadt Starnberg im Juli 2016 wegen der offenbar zu massiven Bauweise erlassen hatte. Zuvor hatte der Bauausschuss das Projekt abgelehnt, für das die Alte Apotheke und das etwa 170 Jahre alte Nebengebäude abgerissen werden müssten. Für Eigentümer Gaßner ist dieses Anwesen aber marode und ein "Schandfleck". Doch das zweigeschossige Flachsatteldachgebäude steht inzwischen unter Denkmalschutz, der erst nachträglich im Dezember 2016 erfolgte.

Das Landesamt für Denkmalpflege hatte nach "Hinweisen Dritter" das Gebäude am Vogelanger 17 geprüft und das ehemaligen Handwerkerhaus von 1842 wegen seiner "geschichtlichen, volkskundlichen und künstlerischen Bedeutung" in die bayerische Denkmalliste eingetragen, wie auf Anfrage Landesamtssprecherin Dorothee Ott der SZ bestätigte. Das Gebäude habe einen hohen Kniestock und eine Giebellaube sowie auf der Gartenseite hölzernen Laubenrisalit mit Giebeldach und Schleierbrettern. Nach einer Begehung hatten die Experten das alte Haus "nachqualifiziert" und zur Überraschung des Eigentümers auf die Liste gesetzt. Mit diesem Eintrag hatte Gaßner offenkundig nicht gerechnet, was nun sein geplantes Wohnbauprojekt für Familien durchkreuzt. Gaßners Anwalt Roland Gerold betont jedoch, dass im Bauleitverfahren der Stadt bislang der Denkmalsschutz in dieser Sache "gar nicht thematisiert worden" sei. Zudem bestehe hier "kein Ensembleschutz", weil die sogenannte Alte Apotheken erst in den fünfziger Jahren gebaut worden war und nicht auf der Liste steht. Das hilft aber dem Kläger nicht weiter, weil er das gesamte Areal bebauen will.

Fachanwalt Gerold hält die Veränderungssperre, die längst vor dem Denkmalschutz verhängt worden ist, wegen "klarer formaler Fehler" eindeutig für unwirksam. Die Sperre beruhe auf einem "nicht ordnungsgemäßen Verfahren", denn nach damaliger Geschäftsordnung hätte vor zwei Jahren die Starnberger Bürgermeisterin über den Vorentscheid befinden müssen - und nicht der Bauausschuss, betont Gerold. Er will jetzt mit seinem Mandanten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob der Rechtsweg weiter beschritten wird.

Beim Ortstermin hatte der Vorsitzende Richter Johann Oswald bereits durchblicken lassen, dass die Veränderungssperre rechtens sei, was auch das Landratsamt so beurteilt habe. Allerdings erkannte der Verwaltungsrichter bei dem Rundgang am Vogelanger auch, dass das geplante Wohnhaus durchaus in die Umgebung passen könnte. Denn in der Nachbarschaft befinden sich ähnlich große Wohngebäude. Auch das Parkplatzproblem, das die Behörden anführen, ist laut Oswald nicht ganz nachvollziehbar, weil es lösbar erscheint.

Die Denkmalliste sei übrigens eine "Momentaufnahme", die den aktuellen Stand an Bau- und Bodendenkmälern sowie Ensembles in Bayern abbildet, teilte das Landesamt mit.

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