Starnberg:Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Senat plant kein Alkoholverbot

Kein Bier mehr nach 22 Uhr: Auf öffentlichem Gelände am Starnberger Seeufer gilt ab sofort Alkoholverbot, das streng überwacht werden soll.

(Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Stadtrat einigt sich nach heftiger Diskussion auf einen von 22 bis 7 Uhr geltenden Kompromiss, der nächtliche Exzesse am Seeufer verhindern soll.

Von Peter Haacke

"Alkohol ist dein Sanitäter in der Not, Alkohol ist dein Fallschirm und dein Rettungsboot", sang einst Herbert Grönemeyer, der sein Lied schon vor 35 Jahren als gesellschaftskritischen Beitrag verstanden wissen wollte. An den Voraussetzungen zum Konsum der legalen Volksdroge hat sich seither kaum was geändert. Doch die enthemmende Wirkung des frei verkäuflichen Stoffes bereitet zunehmend Probleme: Die Stadt Starnberg etwa verzeichnet diesen Sommer am Steininger-Badegrundstück, aber auch in Grünanlagen der Seepromenade oder im Bucentaurpark, zunehmend Ordnungswidrigkeiten und Rechtsverstöße, die auf erhöhten Alkoholkonsum zurückgeführt werden. Auf der Seepromenade ist Alkohol längst schon verboten. Um dem rauschhaften Treiben etwas Einhalt zu gebieten, rang sich der Ferienausschuss am Montag nach langer, kontroverser Debatte zum Alkoholverbot von 22 bis 7 Uhr auf öffentlichen Plätzen durch, das zunächst bis Ende Dezember 2021 gilt.

Müll, leere Bier-, Wein- und Schnapsflaschen, Glasscherben, Lärm durch Musikbeschallung, Belästigungen, Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen, Randale - das sind die Schattenseiten dieses Sommers. Ordnungskräfte, Verwaltung und Polizei haben schon zahllose Beschwerden entgegengenommen. Insbesondere feiernde Gruppen am Wochenende hätten die Polizei zu abendlicher Stunde vermehrt auf den Plan gerufen, heißt es aus dem Ordnungsamt. Und auch Gespräche der Streetworker mit alkoholisierten Jugendlichen zeigen so gut wie keine Wirkung. Dabei sei eindeutig ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Anzahl der Ordnungsverstöße feststellbar.

Der Stadt ist diese Entwicklung schon lange ein Dorn im Auge, zumal "gemeinsamer Alkoholkonsum innerhalb größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektionsschutzregeln" in diesem Corona-Sommer führt. Bayerns Staatsregierung hat daher im Juli Kommunen und Landkreise ermuntert, in eigener Zuständigkeit Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu verhängen. Möglich macht dies das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das nicht nur den Konsum, sondern bereits das Mitführen alkoholischer Getränke mit Geldbuße ahnden kann.

Im Ferienausschuss der Stadt traf der Entwurf einer Alkoholverbotsverordnung über vier Jahre jedoch auf zwiespältiges Echo: Während die Vertreter von CSU, SPD und UWG die Idee im Grundsatz befürworteten, lehnten Grüne, FDP, BMS und BLS sie ab. Kerstin Täubner-Benicke (Grüne) etwa befürchtete eine "Schnüffel-Diktatur", bei der man jedem in die Tasche schauen könne. Franz Heidinger (BLS) erwartete, Starnberg mache sich als "Schläferstadt" lächerlich, das Geschehen werde sich verlagern. Josef Pfister (BMS) empfand Müllhinterlassenschaften und Randale der Jugendlichen zwar als ärgerlich, meinte aber, die Mehrzahl der Bürger werde durch ein Alkoholverbot bevormundet. Und Marc Fiedler (FDP) lehnte das Verbot rundherum ab.

Einen Kompromissvorschlag brachte Franz Sengl (Grüne) auf den Weg: Auch wenn Erfahrungen mit Prohibition "nicht so gut" seien, schlug er ein Alkoholverbot am Steininger und Böhringer Grund, auf der Seepromenade und im Bucentaurpark von 22 bis 7 Uhr vor - eine Regelung, wie sie bereits ähnlich in Herrsching praktiziert wird. Der Ordnungsdienst soll personell aufgestockt werden, und auch die Streetworker sollen vermehrt das Gespräch mit feiernden Jugendlichen suchen. Allerdings ist der Sommer 2020 schon so gut wie vorbei. Die Verordnung wird daher wohl erst 2021 richtig zur Anwendung kommen.

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