Das Seebad in Starnberg wurde drei Jahre lang – von 2015 bis 2018 – umgebaut und saniert. Schon während dieser Phase lief nicht alles glatt und es gab Ärger. Schließlich verklagte die Stadt wegen Planungsfehlern und mangelhafter Arbeiten das zuständige Architekturbüro vor dem Landgericht München II auf Schadenersatz von 280 000 Euro und verlangte die Beseitigung der Mängel. Jetzt hat das Gericht der Klage in dem Zivilprozess überwiegend stattgegeben. Im Urteil wird betont, dass die geltend gemachten Ansprüche berechtigt seien und das Büro für die darüber hinausgehenden Kosten zur Beseitigung der Mängel aufkommen müsse. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Konkret geht es um die Arbeiten im Eingangsbereich und auf der Gastronomie-Terrasse im ersten Obergeschoss des Seebades. Das Gericht wirft den Architekten vor, Planungsfehler begangen zu haben. Zudem hätten sie bei einer ordnungsgemäßen Überwachung erkennen müssen, dass die beteiligten Handwerksfirmen die Arbeiten teilweise fehlerhaft und nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt haben. Damit folgt die Kammer auch den Aussagen des technischen Sachverständigen. Dieser hat unter anderem festgestellt, dass der Anschluss des Metallflachdaches im Eingangsbereich zu niedrig und undicht sei, somit Wasser eindringen konnte und dies zu Feuchtigkeitsschäden in der Deckenverkleidung geführt habe.
Dagegen hatte das Architekturbüro abgestritten, dass Planungsfehler unterlaufen seien. Überdies habe es sich beim Eingangstunnel um eine Sonderkonstruktion gehandelt, die von den einschlägigen Regelwerken zur Abdichtung und Metallbedachung nicht erfasst werde. Außerdem habe man sich an das angelegte Konzept des Wettbewerbsentwurfs gehalten, das eine durchlaufende Glasfassade ohne sichtbare Rinnenkonstruktion vorsah. Die Klägerin habe zudem als fachkundige Bauherrin der Jury in Rahmen des Wettbewerbs angehört. Die Planer wiesen auch darauf hin, dass die Dachabläufe der Terrasse nicht gewartet und gereinigt worden und daher die Abläufe und Bleche stark verschmutzt gewesen seien. Das Architekturbüro sieht daher hier ein Mitverschulden der Stadt.

Angelika Kammerl (CSU), Zweite Bürgermeisterin von Starnberg, ist über das Urteil erleichtert. Sie hofft aber nun, dass auch eine zweite Klage der Stadt gegen dasselbe Planungsbüro Erfolg haben wird. In diesem weiteren Verfahren geht es laut Bauamt um 1,6 Millionen Euro und Probleme der Entwässerung, der Abdichtung am Dach sowie an der Fassade des Seebades. Mit einer Entscheidung des Landgerichts München II in dieser Sache wird im Februar nächsten Jahres gerechnet.

