Bauvorschriften:Zwischen Sichtschutz und "grünem Tunnel"

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Bauvorschriften: Viele Hecken in Starnberg wuchern zu üppig in Höhe und Breite. In einer Neufassung der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung könnten bald bis zu 2,50 Meter Höhe erlaubt sein.

Viele Hecken in Starnberg wuchern zu üppig in Höhe und Breite. In einer Neufassung der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung könnten bald bis zu 2,50 Meter Höhe erlaubt sein.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die Kreisstadt Starnberg überarbeitet ihre Satzungen mit Blick in die Zukunft: Hecken bis zu 2,50 Meter Höhe sollen künftig erlaubt sein - und Neubauten müssen in besonderen Fällen begrünt werden.

Von Peter Haacke, Starnberg

Besitzern von Häusern, Grundstücken und Immobilien in Starnberg ist zuweilen anzuraten, dringend einen Blick auf die Liste der städtischen Satzungen und Verordnungen zu werfen: Hier finden sich mehr als 50 Vorschriften zu unterschiedlichsten Themen, die nahezu alles regeln, was für den Bürger von Interesse und Belang ist. Allerdings sind diese Vorgaben Änderungen unterworfen: Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität diskutierte jüngst die Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung sowie - auf Antrag der Grünen - eine "Grünordnungs- und Gestaltungssatzung" und eine Neufassung der "Stellplatzsatzung". Allerdings gab der Ausschuss nur Empfehlungen dazu ab: Die endgültigen Entscheidungen obliegen höheren Gremien.

Insbesondere mit dem Entwurf zur Grünordnungs- und Gestaltungssatzung "betritt die Stadt Starnberg Neuland", heißt es in der Beschlussvorlage. Und auch Sachbearbeiter Michael Christian gestand: "Das ist ein ganz neues Instrument für uns in dieser Form." Monatelang hatte sich eine Arbeitsgruppe mit Regelungen zu Einfriedungen, Freiflächen- und Gebäudegestaltungen befasst, die - zumindest langfristig - zu einer Änderung des Straßen- und Ortsbildes führen können. Ziel ist es unter anderem, eine Bodenversiegelung im Stadtgebiet weitestgehend zu verhindern. Dabei ist es nicht möglich, den Versiegelungsgrad der Grundstücke zu reglementieren: Die Bestimmungen zur Freiflächengestaltung orientieren sich ausschließlich in die Zukunft und greifen nur für Bereiche, die weder bebaut noch unterbaut werden.

Strittiges Thema war bislang der "Hecken-Paragraf": Wie hoch dürfen Zäune und Hecken in Starnberg sein? Bislang galten 1,20 Meter Höhe für Zäune und 1,80 Meter für Hecken als Maß der Dinge - woran sich freilich aber kaum jemand hielt und was nur selten kontrolliert wurde. Im neuen Entwurf sollen nun 1,50 Meter für Zäune und 2,50 Meter für Hecken - gemessen auf Straßenniveau - als Abgrenzung zu öffentlichen Bereichen gelten. Somit sei einerseits Sichtschutz gewährleistet, hieß es, andererseits entstünden keine "grünen Tunnel", wie es Ludwig Jägerhuber (CSU) formulierte. Von einer Pflicht zur Dachbegrünung sah die Arbeitsgruppe ab - im Gegensatz zu Fassadenbegrünungen. Die Vorgaben sollen nicht für Privathäuser gelten.

Erheblicher Diskussionsbedarf dürfte im Stadtrat noch zur überarbeiteten Stellplatzsatzung bestehen. Eine Neuregelung ist zwar überfällig - darin bestand Einigkeit im Ausschuss -, doch im Detail herrscht noch Klärungsbedarf. Angestrebt ist eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs zur Aufwertung des öffentlichen Raumes bei gleichzeitig spürbarer Verringerung der geforderten Stellplatzzahlen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch Bauausschuss und Stadtrat sollen die neuen Regelungen auf der städtischen Homepage veröffentlicht und auch "beispielhaft bebildert werden".

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