StarnbergRuf nach der Sicherheitswacht

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Stadträte wollen vor der Entscheidung die Polizei befragen

Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung und als bewusstes Signal für mehr Zivilcourage, Solidarität und Zusammenhalt hatte das Innenministerium des Freistaats bereits 1994 die "Bayerische Sicherheitswacht" ersonnen. Das Ziel: Bürgern sollen sich in ehrenamtlicher Funktion für Sicherheit und Ordnung in ihrer Gemeinde engagieren. Die Sicherheitswacht ist als Ergänzung der regionalen Polizei in Gebieten mit hoher Besucherfrequenz gedacht, sie soll gezielt Hilfe in Notlagen leisten, zur Klärung von Straftaten beitragen und allein durch ihre Präsenz dem Unrecht vorbeugen. Im Ordnungsamt der Stadt Starnberg gibt es nun ebenfalls das Bedürfnis, eine Sicherheitswacht zu etablieren. Am vergangenen Montag beriet der Haupt- und Finanzausschuss erstmals über die Angelegenheit.

Das Echo fiel zwiespältig aus: Tim Weidner (SPD) verwies darauf, dass der Landkreis Starnberg einer der sichersten in Bayern sei. Martina Neubauer (Grüne) befürchtete, dass man "Ängste in der Bevölkerung" schüre, und hatte ebenso wie Patrick Janik (UWG) Probleme damit, "hoheitliche Aufgaben an Ehrenamtliche" abzugeben. CSU, WPS und FDP dagegen befürworteten im Grundsatz eine Sicherheitswacht unter Regie der Polizei, die auch Aus- und Fortbildung sowie Ausstattung übernehmen müsste. Michael Mignoli (BLS) regte an, Betriebshof-Mitarbeiter zu Mitgliedern der Sicherheitswacht zu machen.

Von 2011 bis 2017 gab es in Starnberg einen Kommunalen Ordnungsdienst, der sich zuletzt angeblich nicht in der Lage sah, die geforderten Leistungen zu erbringen. Der Vertrag mit den "Schwarzen Sheriffs" wurde gekündigt. Seither spitzt sich die Situation an den Starnberger Bahnhöfen, der Seepromenade oder im Bürgerpark zuweilen zu. Kleinkriminalität, Verwüstungen, Unrat und zerbrochene Flaschen sind die Folge.

Bürger im Alter von 18 bis 62 Jahren, die bei der Sicherheitswacht mitmachen wollen, werden von der Polizei in einem Auswahlverfahren auf ihre Eignung geprüft und in 40 Stunden ausgebildet. Vorgeschrieben ist eine Mindesteinsatzzeit von fünf Stunden pro Monat, gezahlt wird eine Aufwandsentschädigung von acht Euro pro Stunde. Die Befugnisse beschränken sich auf die Identitätsfeststellung von Personen, Befragung zu Vorfällen, die Übermittlung personenbezogener Daten an die Polizei und die Erteilung von Platzverweisen. Vor einer weiteren Beratung im Stadtrat soll zunächst die Starnberger Polizei eine Stellungnahme dazu abgeben, was sie von einer Sicherheitswacht hält.

© SZ vom 06.11.2019 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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