Vor sechs Jahren ertrank der 13-jährige Leo beim Rudertraining auf dem Starnberger See - und bis heute gab es gegen die möglicherweise verantwortlichen Betreuer keinen Prozess. Nun muss sich das Starnberger Amtsgericht erneut mit dem Fall befassen. Damit könnte es nach einigen juristischen Umwegen doch noch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, wie es Eltern und Staatsanwaltschaft fordern.
Das Landgericht München II als zuständige Beschwerdekammer habe einen Beschluss des Amtsgerichts zur Einstellung des Verfahrens gegen die Betreuer der Rudergruppe aufgehoben und verfügt, dass die Akten wieder nach Starnberg übersandt werden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Was genau am 19. April 2015 geschah, als der Ruderanfänger allein auf dem See unterwegs war, ist bis heute nicht ganz geklärt. Abseits der Gruppe kenterte der Münchner Gymnasiast und ertrank. Die beiden Leiter hatten mit 20 Kindern ein Training absolviert. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge mit viel Wind und Wellen schwierig. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er im acht Grad kalten Wasser. Das Fehlen des Buben wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt.

Starnberger See:Wer hat Schuld an Leos Tod?
Eine Familie will aufklären, warum ihr 13 Jahre alter Sohn beim Rudertraining im Starnberger See ertrank. Doch ob es zum Prozess kommt, ist fraglich.
Die Eltern sind Nebenkläger - und fordern seit langem, dass sich die beiden Betreuer in einem Strafprozess verantworten müssen. "Uns geht es in erster Linie nicht um Sühne, sondern um Aufklärung und generelle Prävention, damit sich so ein Unglück im Schul- und Kinderrudern nie wieder ereignet", hatte die Mutter vor einem Jahr bei der Einstellung des Verfahrens der SZ gesagt.
Der Fall liegt zum dritten Mal beim Starnberger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich zum Landgericht München II angeklagt. Sie warf den beiden Übungsleitern - ein Professor und ein Privatdozent - fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor, weil sie gegen die Aufsichtspflicht und gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hätten. Der Fall wurde aber ans Amtsgericht verwiesen. Vor einem Jahr, am 17. März 2020, hatte eine Richterin dort das Verfahren gegen Geldauflagen von 50 000 Euro und 12 000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt.
Nach der Aktenlage bestehe zwar ein "hinreichender Tatverdacht", hatte ein Gerichtssprecher seinerzeit gegenüber der SZ erklärt. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass die Betreuer eine derart schwere Schuld treffe, dass diese einer Einstellung des Verfahrens entgegenstehen würde.
Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten dagegen Beschwerde ein. Damit lag der Ball wieder bei der Amtsrichterin: Sie musste sich damit befassen, ob sie die Einstellung zurücknimmt. Da sie dies abgelehnte, war das Landgericht München II am Zug - das die Entscheidung zu Einstellung aufhob.
