Starnberg:Rosenkrieg vor Gericht

Ehefrau soll Ex verbrüht haben - kommt aber straffrei davon

Von Armin Greune, Starnberg

Erbitterte eheliche Auseinandersetzungen finden immer wieder vor dem Amtsgericht eine strafrechtliche Fortsetzung. Dass dabei aber derart detailliert schmutzige Wäsche gewaschen wird, wie am Mittwoch in Starnberg, ist eher selten. Minutiös las die 52-jährige Angeklagte aus einer vorbereiteten Erklärung vor: Sie schilderte unter anderem, wie sie nach einem vom Mann Tage zuvor abgebrochenen Familienurlaub zuhause angekommen sei und dort die fleckigen Laken auf dem Ehebett vorgefunden habe, auf der er sich zuvor mit seiner Geliebten amüsiert hätte. Die 52-Jährige hatte einen Strafbefehl erhalten, weil sie ihren Noch-Ehepartner im Herbst 2016 angeblich mindestens drei Mal körperlich attackiert hatte: Dabei soll sie ihm unter anderen die Faust zweimal ins Gesicht geschlagen, ihn mit heißem Kaffee verbrüht und so heftig am Ohr gerissen haben, bis es blutete.

Der Einspruch der Angeklagten hatte Erfolg, Richterin Christine Conrad stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Am Ende übernahm die Staatskasse auch noch die Kosten der 52-Jährigen für deren Verteidigung - nachdem die Frau weinend vorgetragen hatte, dass sie wegen des Ehekriegs bereits 5000 Euro an ihren Anwalt zahlen müsse. Ausschlaggebend für diesen Fast-Freispruch war, dass der 53-jährige Geschädigte vor Gericht darauf verzichtete, die Tatvorwürfe zu wiederholen. Er berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als (Noch-)Ehemann: Er wolle so dazu beitragen, dass ihm bald ein Umgang mit den 13 und 15 Jahren alten Söhnen ermöglicht wird. Weil die Angeklagte bestritt, ihren Mann bei den Auseinandersetzungen verletzt zu haben, und angab, auch von ihm beleidigt, bespuckt und mit Kaffee übergossen worden zu sein, stand letztlich Aussage gegen Aussage. Der "typische Rosenkrieg" könne und sollte nicht vor dem Strafgericht aufgearbeitet werden, fand Conrad. Das Verfahren gegen den Ehemann war bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung eingestellt worden.

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