Starnberg:Betrüger versuchen bei Geschäftsmann 400 000 Euro in bar abzuzocken

Dem Mann sollten bei einem "Rip-Deal" Papierschnipsel gegen 500-Euro-Scheine untergejubelt werden. Die Polizei stellt den Tätern in der Kreissparkasse eine Falle.

Von Christian Deussing

Der Deal platzte in der Starnberger Kreissparkasse, denn dort hatten die Fahnder den drei Gangstern eine Falle gestellt: Um 400 000 Euro wollten Betrüger einen Diskothekenbesitzer aus Mittelfranken im Oktober 2015 abzocken und ihm bei einer Geldwechselaktion blitzschnell ein verschnürtes Päckchen mit wertlosen Papieren andrehen. Doch das Opfer war nur als Lockvogel auf das Geschäft eingegangen, 500-Euro-Scheine in kleine Scheine umzutauschen. Dafür hatten die Täter dem Mann laut Anklage 15 Prozent Provision geboten. Doch dieser sogenannte Rip-Deal scheiterte, die Ganoven wurden noch in der Bank verhaftet.

In diesem Fall musste sich nun ein 26-Jähriger wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls vor dem Starnberger Schöffengericht verantworten. Allerdings war der Angeklagte bei der Geldwechselaktion in der Sparkasse gar nicht dabei. Der Mann diente der Bande lediglich als telefonischer Anbahner, was er auch im Prozess einräumte. Der Angeklagte erklärte, nur auf Anweisung eines Verwandten aus dem Ausland gehandelt und sich in sechs Telefonaten mit dem Diskobetreiber unter falschem Namen als Verwalter eines Investors ausgegeben zu haben. Er habe nicht eigenständig agiert und nur mitgemacht, weil er unter finanziellem Druck gestanden habe, erzählte der Bauhelfer, der im Raum Frankfurt lebt. Er sei mit den Anrufen beauftragt worden, weil er gut Deutsch spreche. Zudem sei ihm versprochen worden, ihn mit zehn Prozent an der Beute zu beteiligen. Stattdessen sei er auf seinen Spesen sitzen geblieben.

Der Angeklagte bekommt 18 Monate auf Bewährung

Trotz seiner kriminellen Energie, wie das Gericht betonte, kam der bisher unbescholtene Familienvater mit einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Richterin Christine Conrad begründet ihr Urteil auch damit, dass sich der Angeklagte in die Sache habe reinziehen lassen, aber nicht in Eigeninitiative gehandelt habe. Sie hoffe, dass er aus dem Fall seine Lehren gezogen habe und wisse, dass "Geld- und Habgier immer ein schlechter Ratgeber" seien.

Der Angeklagte war in der professionell agierenden Bande nur ein kleines Rädchen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Er kannte nach eigenen Angaben die Hintermänner nicht, wovon auch die Kriminalpolizei ausgeht, die vor dem Rip-Deal-Betrug warnt. Dabei werde gezielt nach vermögenden Geschäftsleuten oder Immobilienbesitzern in Inseraten gesucht, um vorzugeben, das entsprechende Objekt kaufen zu wollen. Doch das Interesse sei nur vorgetäuscht, denn die Betrüger wollten ihre reichen Opfer über angeblich lukrative Geldwechselaktionen nur abzocken. Manchmal geht es auch um Devisentausch, etwa Schweizer Franken in Euro, wobei die Täter dem Opfer einen Batzen Papierschnipsel unterjubeln.

Man trifft sich in einem Mailänder Hotel

Dem Geschäftsmann aus Mittelfranken sei zunächst angeboten worden, seine Diskothek für zwei Millionen Euro kaufen zu wollen, wobei 1,3 Millionen Euro aufs Konto überwiesen und der Restbetrag in bar gezahlt worden wären, wie es laut Anklage hieß. Doch bald sei es nicht mehr um den Erwerb gegangen, sondern nur noch um den Wechsel der unbeliebten großen Scheine, wie ein Kripobeamter aus Ansbach im Prozess berichtete. Der Beamte leitete vor vier Jahren den Einsatz, den dringend verdächtigen Anrufer abzuhören und zu überwachen. Das potenzielle Opfer ist daraufhin gewarnt worden, später traf sich der Mann unter den Augen der Polizei mit den mutmaßliche Betrügern in einem Mailänder Hotel, um den Deal zu besprechen. Dabei habe der Diskobetreiber die mutmaßlichen Betrüger dazu überreden können, die Tauschaktion in Starnberg vorzunehmen - weil es ansonsten bei einem so hohen Geldbetrag an der Grenze zu Problemen kommen könnte. Wenig später schnappte in der Bankfiliale die Falle der Kriminalpolizei zu.

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