Radverkehr in StarnbergFahrradzone statt Tempo 30

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Zunehmend werden Anwohnerviertel in Starnberg zu Fahrradzonen - hier in der Uhdestraße. Radfahrer haben Vorrang, Autofahrer müssen sich den Gegebenheiten anpassen.
Zunehmend werden Anwohnerviertel in Starnberg zu Fahrradzonen - hier in der Uhdestraße. Radfahrer haben Vorrang, Autofahrer müssen sich den Gegebenheiten anpassen. (Foto: Arlet Ulfers)

Die Kreisstadt will zur „fahrradfreundlichen Kommune“ werden. Zunehmend haben Radfahrer in Wohnvierteln Vorrang, aber es gibt auch eine Ausnahme.

Von Peter Haacke, Starnberg

Geht es um die Zufriedenheit und das Sicherheitsempfinden von Radfahrern, landet Starnberg im bundesweiten Vergleich in schöner Regelmäßigkeit auf hinteren Plätzen. Motorisierte Fahrzeuge haben auf den meisten Straßen der Kreisstadt Vorrang, an Radfahrer haben die Planer nur selten gedacht. Der Weg zur „fahrradfreundlichen Kommune“ ist noch lang, doch langsam ändern sich die Verhältnisse: Immer mehr Nebenstraßen werden zu Fahrradstraßen oder ganze Wohngebiete zu Fahrradzonen erklärt: kleine Schritte zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Durch die Änderungen soll die Sicherheit des Radverkehrs verbessert werden.

Zuletzt im September hatte Stadtbaumeister Stephan Weinl dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität eine Zwischenbilanz zur Ausweisung von Fahrradzonen präsentiert, am Montag überraschte er den Stadtrat mit einer weiteren Neuerung: Die bereits bestehende Fahrradzone im Bereich Ferdinand-Maria-Straße (ab Kreuzung Rheinlandstraße), Himbselstraße und Riedener Weg wird erheblich erweitert. Im Rahmen der Prüfung durch die zuständigen Fachstellen wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Fahrradzone auch in benachbarten Straßen vorliegen: Das Quartier Schulstraße, Hirschanger, Ludwig-Thoma-Weg, Lüderitzstraße und Georg-Queri-Weg – bislang Tempo-30-Zone – sollen ebenfalls zur Fahrradzone werden. Sowohl die Polizeiinspektion Starnberg als auch das Landratsamt haben der Änderung zugestimmt. Im übrigen Bereich zwischen Hanfelder Straße und Bahnhof Nord bleibt es allerdings bei einer Tempo-30-Zone.

Insbesondere bei der Rheinlandstraße ergaben sich im Gremium jedoch erhebliche Zweifel, ob eine Ausweisung als Fahrradzone sinnvoll sei: Die Straße ist von Durchgangsverkehr hochbelastet, viele Autofahrer nutzen die Verbindung von der Bundesstraße 2 kommend als Abkürzung zur Hanfelder Straße. Es könnte allein aufgrund der Verkehrsdichte zu gefährlichen Situationen kommen, hieß es. Im Bereich vor dem Gymnasium und der Polizeistation ist die Rheinlandstraße als Einbahnstraße ausgewiesen, im Bereich vor der Post ist sie in beide Richtungen befahrbar. Hier befinden sich zwar seit geraumer Zeit Fahrradstreifen, die allerdings oft genug von den Autofahrern ignoriert werden. Im Stadtrat reifte daher die Überlegung, es hier bei einer Tempo-30-Zone zu belassen. Ansonsten hätten die Markierungen ebenso wie eine Aufstellfläche oder die Zebrastreifen beseitigt werden müssen, weil sie in Fahrradzonen unzulässig sind.

In einer Fahrradzone gilt ebenso wie in einer Tempo-30-Zone eine Geschwindigkeitsbegrenzung und grundsätzlich die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Für den Linienbusverkehr gelten gesonderte Vorfahrtsregeln. Aufgrund des besonderen Schutzes für Radfahrer muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit in Fahrradzonen jedoch auf das erforderliche Tempo anpassen: Das nebeneinander Fahren ist Radfahrern ausdrücklich erlaubt.

Wann das ambitionierte Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Großer Vorteil der Aktion: Der derzeit existierende Schilderwald in der Anwohnerzone, unter anderem im Riedener Weg, kann nun ein wenig gelichtet werden – und wird durch neue Beschilderung ergänzt. Verkehrsreferent Thorsten Schüler (UWG) wünscht sich in diesem Zusammenhang allerdings noch wesentlich mehr Piktogramme auf dem Fahrbahnbelag als bislang vorgesehen: Man könne den Autofahrern gar nicht oft genug klarmachen, dass sie sich in einer Fahrradzone befinden.

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