Starnberg:Prozess um Tunnel geht in die nächste Instanz

Der Verwaltungsgerichtshof lässt die Berufung im Verfahren um das Bürgerbegehren der Gegner zu. Bis zur Verhandlung können Monate vergehen.

Von David Costanzo

Der Spatenstich für den B2-Tunnel ist gesetzt, doch der Streit um die Röhre findet kein Ende: Der Prozess um das Bürgerbegehren der Tunnelgeger geht in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung zugelassen. Die Richter sehen "besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache", teilt der Verwaltungsgerichtshof mit. Zunächst müssen die Initiatoren des Begehrens die Berufung begründen, dann darf sich die Stadt dazu äußern. Wann der Prozess wieder aufgerollt wird, steht noch nicht fest. Das kann Monate dauern.

Die drei Initiatoren - die Gruppe "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel" um WPS-Stadtrat Klaus Huber, "Starnberg bleibt oben" um Michael Landwehr und Zahnarzt Johannes Glogger - hatten geklagt, nachdem der Stadtrat ihr Bürgerbegehren vor einem Jahr mehrheitlich abgelehnt hatte. Im März scheiterten sie in der ersten Instanz. Das Münchner Verwaltungsgericht lehnte die Klage als unzulässig ab. Daraufhin kündigten die Tunnelgegner an, in Berufung gehen zu wollen.

Im Prozess ging es um "alles", genauer gesagt: um die Interpretation dieses Wörtchens. Denn die Initiatoren wollen den Bürgern folgende Frage zur Abstimmung stellen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird?" 1730 Unterschriften hatten sie in drei Wochen dafür gesammelt - mehr als nötig, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Was aber soll "alles" bedeuten? Die Fragestellung erweckt nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz fälschlicherweise den Eindruck, dass die Stadt noch etwas gegen den Bau der Röhre unternehmen könne. Das habe sich aber mit der Baugenehmigung erledigt. Die Starnberger hätte demnach nicht "alles" in der Hand, sondern gar nichts. Tatsächlich könne die Stadt den Bund nur noch auffordern, seinen 200-Millionen-Bau in Starnberg aufzugeben, stellten die Richter fest. Um derart allgemeine Appelle dürfe es aber in Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nicht gehen.

Fraglich wäre auch, ob so eine Aufforderung noch etwas fruchten könnte: Beim Spatenstich für den Umbau der Münchner Straße vor dem künftigen Tunnel hatten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die bayerische Verkehrsministerin Ilse Aigner (beide CSU) den Bau vehement verteidigt - gegen ein Pfeifkonzert von 400 Demonstranten.

Die Starnberger FDP, die zur Allianz der Tunnelgegner zählt, freut sich über die Berufung. Ein Bürgerentscheid sei die beste Möglichkeit, den Streit in der Bürgerschaft zu beenden, erklärt Ortsvize Wolfgang Ziebart. Die Starnberger sollten über den Weg zur Verkehrsentlastung abstimmen.

CSU-Stadtrat Stefan Frey aus den Reihen der Tunnel-Befürworter bleibt gelassen und glaubt, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Bürgerbegehren ablehnen werde. "Irgendwann muss auch mal Schluss sein", sagt Frey. "Die Mehrheit der Starnberger will, dass endlich etwas passiert." Der Bau habe begonnen und der Bund habe deutlich gemacht, dass er seine Entscheidung nicht revidieren wolle und am Bau festhalte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: