Starnberg:Polizei warnt vor Wild auf der Autobahn

Reh springt durch Getreidefeld

Auch Wildschutzzäume halten Rehe nicht immer davon ab, auch auf Autobahnen zu laufen.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Richtiges Verhalten bei Unfällen mit Rehen oder Wildschweinen ist auch in punkto Versicherungsschutz entscheidend

Von Manuela Warkocz, Starnberg

Zwei Autofahrer kollidierten am Wochenende kurz hintereinander auf der Autobahn München-Garmisch mit Rehen. Die Schutzzäune entlang der A95 bieten keine hundertprozentige Sicherheit vor Wildunfällen. Die Verkehrspolizei (VPI) Weilheim weist darauf hin, wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte.

Die Zusammenstöße mit den Rehen geschahen am frühen Sonntagmorgen. Zunächst traf es gegen 1.30 Uhr ein Reh im Bereich des Autobahndreiecks Starnberg. Das Wildtier wurde vom Auto einer 47-jährigen Starnbergerin erfasst, blieb aber offenbar nahezu unversehrt und sprang davon. Am Wagen entstand der Polizei zufolge leichter Sachschaden. Eine Stunde später endete ein weiterer Wildunfall nahe der Anschlussstelle Penzberg für das Tier tödlich. Durch den Aufprall wurde das Reh auf den Grünstreifen geschleudert. Der Pkw des betroffenen 51-jährigen Münchners wurde an der Fahrzeugfront erheblich beschädigt - Schaden etwa 4000 Euro - und musste abgeschleppt werden. Trotz des entlang der A95 und A952 verlaufende Schutzzauns muss man laut Polizei das ganze Jahr über mit Wildtieren rechnen.

In den genannten Fällen hätten die Unfallfahrer richtig reagiert und sofort den Polizeinotruf 110 betätigt. Allzu oft würden jedoch auf der Fahrbahn erfasste, liegen gelassene Tiere von den Unfallfahrern nicht oder verspätet gemeldet. Die Polizei rät, nach einem Wildunfall keinesfalls selbst die Fahrbahn zu betreten. Die Gefahrenstelle müsse aber abgesichert werden. Das Warnblinklicht sollte bereits beim Ausrollen auf den Pannenstreifen eingeschaltet werden und auch eingeschaltet bleiben. Die Insassen des Fahrzeugs sollten ihre Warnwesten am besten noch im Fahrzeug anziehen, das Fahrzeug dann verlassen und sich nur in geschützten Bereichen abseits der Straße und hinter der Leitplanke aufhalten.

Hinter der Leitplanke soll man auch den Weg zurücklegen, um das Warndreieck 200 bis 300 Meter hinter dem Hindernis auf dem Pannenstreifen aufzustellen. Dann den Polizeinotruf 110 verständigen. "Die Autobahnpolizei wird die Gefahrenstelle beseitigen und gegebenenfalls eine Unfallaufnahme durchführen, da die Versicherungen bei Wildschäden eine Bescheinigung der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter fordern", teilt die VPI Weilheim mit. Wer nicht richtig absichert, kann sich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einhandeln oder sogar ein Strafverfahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: