Amtsgericht Starnberg:Soldat verweigert Impfung gegen Corona

Amtsgericht Starnberg: Wegen Verweigerung eines Impfbefehls muss sich ein Soldat vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

Wegen Verweigerung eines Impfbefehls muss sich ein Soldat vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

(Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein Oberfeldwebel in der Pöckinger Maxhof -Kaserne ignoriert Befehle und wird wegen Ungehorsams zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Mehrfach hat ein Oberfeldwebel, der in der Maxhof-Kaserne in Pöcking stationiert gewesen ist, den Befehl verweigert, sich im Januar dieses Jahres gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Mit diesem Ungehorsam habe der Soldat gegen das Wehrstrafgesetz und die Duldungspflicht verstoßen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie forderte am Dienstag im Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg deshalb eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 3600 Euro. Verurteilt wurde der Angeklagte aber schließlich nur zu einer Strafe von 1500 Euro, weil hier laut Gericht besondere Umstände vorlägen.

Die Verteidigerin verlangte dagegen, das Verfahren einzustellen. Denn ihr Mandant sei damals wegen seines gesundheitlichen Zustands impfuntauglich gewesen und habe das Risiko einer Spritze nicht eingehen können, so die Anwältin. Der Angeklagte berichtete, dass er sich im Herbst 2021 wegen einer Magendarm-Erkrankung in Reha befunden, um 20 Kilo abgenommen und auch dem Truppenarzt von seinen Beschwerden erzählt habe. Zudem sei er im März 2020 an Covid-19 erkrankt gewesen. "Er kannte meinen Fall, bestand aber trotzdem auf die Impfung", behauptete der 28-jährige Angeklagte, der seit neun Monaten nicht mehr der Bundeswehr angehört. Er hatte nach eigenen Angaben bereits vor den Impfbefehlen wegen eines familiären Traumas einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Dem wurde Anfang Februar auch stattgegeben. Seitdem arbeitet er als Versicherungsreferent in der Oberpfalz. Doch das verschonte ihn nicht vor einem Strafverfahren.

Es gebe Regeln, an die man sich halten müsse, sagt der frühere Vorgesetzte

Klare Kante zeigte hier der disziplinarische Vorgesetzte des ehemaligen Unteroffiziers in der Verhandlung. Der Angeklagte habe die Anordnung aus dem Verteidigungsministerium und die Befehle des Generals der Maxhof-Kaserne damals nicht befolgt, sagte der uniformierte Zeuge. Er habe den Soldaten dazu vernommen und ihn über die Konsequenzen aufgeklärt. Denn es gebe Regeln, an die man sich halten müsse, sagte der einstige Vorgesetzte. Überdies sei ihm nichts von einer Impfunfähigkeit des Angeklagten bekannt gewesen, betonte er. Außerdem würden die Soldaten ausführlich über das Impfen aufgeklärt und deren Gesundheit im Sanitätszentrum überprüft.

Das bezweifelte allerdings die Verteidigerin. Denn sie wisse von anderen Fällen, dass es unisono in der Truppe so ablaufe: "Antreten und wegspritzen." Es könne also von einem Aufklärungsgespräch keine Rede sein, sagte die Anwältin und verwies auch auf das Grundrecht der "körperlichen Unversehrtheit". Doch die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass der Soldat seinerzeit den verbindlichen Befehlen nicht nachgekommen und ein stichhaltiger Grund für deren Verweigerung nicht ersichtlich sei. Die Richterin sprach von einem milden Urteil, da in solchen Fällen auch eine Freiheitsstrafe drohe. Das erkannte am Ende auch die Verteidigerin und riet dem Angeklagten, dieses Urteil anzunehmen - was er dann tat.

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