Der damals 18-jährige Gautinger hatte oft zu viel Alkohol getrunken und war mit "falschen Freunden" unterwegs: Wie vor zwei Jahren, als er laut Anklage mit einer Eisenstange einen Schaukasten der Gemeinde Pöcking einschlug und einen Verkehrsspiegel zertrümmerte. Dabei soll der Gautinger auch "Sieg Heil" gerufen haben, was verboten ist. Der junge Mann musste sich am Donnerstag auch wegen weiterer Taten vor dem Starnberger Jugendgericht verantworten. Denn er hatte im Juni 2021 einen Kioskbetreiber an der Seepromenade in Starnberg am Unterarm gepackt und verletzt, danach Passanten mit einer abgebrochenen Bierflasche bedroht und zwei Polizisten am Knie verletzt.
Der heute 20-Jährige, der unter dem Asperger-Syndrom, einer autistischen Entwicklungsstörung, leidet, wurde wegen Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs zu 64 Sozialstunden verurteilt. Der Auszubildende gestand reumütig die Taten, stritt aber im Prozess ab, "Sieg Heil" gerufen und den Verkehrsspiegel in Pöcking beschädigt zu haben. Diese Anklagepunkte waren ihm auch nicht nachzuweisen.
Der junge Mann erklärte dem Gericht, warum er seinerzeit auf der Promenade so ausgerastet war und sich nicht mehr beherrschen konnte. Er habe unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden, ein Ex-Kumpel habe ihm seinen Rucksack mit einer wertvollen Kamera in der S-Bahn entrissen und diesen zum Kiosk getragen. "Ich war panisch und wütend, als ich dort ankam, und habe völlig falsch reagiert", sagte der 20-Jährige. Laut Anklage hatte er den Kioskpächter gegen einen Türstock gedrückt und offenbar nicht erklärt, dass ihm der Rucksack gehöre.
"Er hat sein Leben in den Griff bekommen", versichert die Verteidigerin
Mittlerweile hat der Gautinger eine Therapie und Suchtberatungsgespräche absolviert, zudem erfolgreich ein Praktikum abgeschlossen und eine Ausbildung begonnen. "Er hat sein Leben in den Griff bekommen", versicherte seine Verteidigerin. Der Angeklagte pflegt jetzt andere Freundschaften, zudem schrieb er glaubhafte Entschuldigungsbriefe an den Kioskbetreiber und die Einsatzpolizisten. Aufgrund dieser positiven Entwicklung sei ihm ein Arrest erspart geblieben, erklärte der Jugendrichter.