Starnberg:Obdachloser muss ins Gefängnis

Von Christian Deussing, Starnberg

Einsam und arm ist der arbeitslose Mann als "Backpacker" mit seinem Rucksack durch Deutschland gezogen. Dann begann er zu stehlen - wohl auch, um sich über Wasser zu halten. Nun stand er in Starnberg vor Gericht: Der Anklage zufolge entwendete er vor 15 Monaten in Starnberg in einer Buchhandlung Spielkarten, in einem Discounter eine Wasserpistole und ein Spielzeugauto sowie in einer Drogerie sechs Parfumflaschen und Legosteine im Gesamtwert von rund 670 Euro. Bei seinem Beutezug hatte der Wohnsitzlose den Ermittlungen nach in seiner Bauchtasche ein Messer mit 6,5 Zentimeter langer Klinge dabei. Daher wurde der 34-jährige Angeklagte jetzt wegen "Diebstahls mit Waffen" vom Amtsgericht Starnberg zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Der Obdachlose sitzt bereits seit zwei Monaten wegen weiterer Diebstähle und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und wurde zum Prozess vorgeführt. Amtsrichter Ralf Jehle wollte erkunden, warum er auch Spielzeug gestohlen habe. "Das wollte ich verkaufen, das geht schneller weg", antwortete der Angeklagte in gleichgültigem Ton. Zudem sagte er, damals nichts mehr vom Campingmesser in seiner Brusttasche gewusst zu haben. Das glaubte ihm der Richter nicht, denn das Messer habe sich griffbereit in einem Nebenfach der Tasche befunden und sei regelmäßig fürs Brotschmieren benutzt worden - das hatte der Angeklagte selbst erzählt.

Auch wenn das Messer nicht unmittelbar bei Diebstählen eingesetzt werden sollte, habe die abstrakte Gefahr bestanden, es in einer "extremen Situation doch zu verwenden", erklärte das Gericht. Dass der 34-jährige Einzelgänger nun länger im Gefängnis bleiben muss, wurde auch mit dessen fehlenden sozialen Bindungen begründet. Gleichwohl erkannte auch die Staatsanwältin an, dass der Mann seine Taten aus finanzieller Notlage begangen habe und der Beutewert relativ gering gewesen sei. Auf das Motiv verwies auch der Verteidiger: Der Angeklagte sei mittellos, die Diebstähle resultierten aus seiner Obdachlosigkeit. Sein Anwalt beantragte dennoch vergebens, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

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