Amtsgericht :Autofahrer spielt sich als Zivilpolizist auf

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Der Autofahrer sah sich zu Unrecht beschuldigt. Vor dem Starnberger Amtsgericht räumte der 55-Jährige aber am Ende doch ein, der Frau vorgetäuscht zu haben, ein Polizist zu sein. (Foto: Arlet Ulfers)

Der 54-Jährige maßregelt eine Frau, die sich am Starnberger Autobahndreieck in einen Stau einfädeln will. Er wird wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Mann hatte es auf dem Weg zu einem Termin sehr eilig, kam aber wegen einer Wanderbaustelle am Starnberger Autobahndreieck in Richtung Garmisch kaum voran. Er geriet in Rage, als dann eine Autofahrerin auf der Starnberger Abbiegespur an ihm vorbeifuhr und sich nach links über die doppelte Trennspur in den Stau einfädeln und vordrängeln wollte. Der Puchheimer soll sie mehrfach ausgebremst haben, im Stau ausgestiegen sein und sich ihr gegenüber als Zivilpolizist ausgegeben haben.

Wegen des Vorfalls im vergangenen Sommer erhielt der Autofahrer einen Strafbefehl wegen Nötigung und Amtsanmaßung von 90 Tagessätzen zu 50 Euro, also 4500 Euro. Doch der 54-Jährige legte Einspruch vor dem Starnberger Amtsgericht ein. Er gab zwar am Dienstag zu, wegen des „rücksichtslosen Verhaltens“ der Autofahrerin stinksauer geworden zu sein, sich aber keinesfalls als Zivilpolizist dargestellt zu haben.

Das Geschehen schilderte jedoch die 55-jährige Fahrerin aus Eurasburg anders. „Er brüllte mich am Autofenster an, gab sich als Zivilpolizist aus und forderte mich auf, ihm auf einen Parkplatz zu folgen“, berichtete die Frau. Dort habe sie mehrmals nach seinem Dienstausweis gefragt – doch er habe angegeben, privat unterwegs zu sein und diesen Ausweis nicht dabei zu haben. Er sei noch aggressiver geworden, weswegen sie aus Angst ihren Wagen verriegelt habe, sagte die Autofahrerin. Kurz darauf habe der Mann angeblich die Polizei verständigt – und verlangt, dass sie auf den Streifenwagen warten solle. Dann sei er weggefahren.

Die verängstigte Frau rief die Polizei an und hatte sich das Kennzeichen des Puchheimers notiert. Der Staatsanwalt und die Richterin hielten die Aussagen der Fahrerin für glaubwürdig und nachvollziehbar. Der Vorwurf der Nötigung im Verkehr wurde zwar fallen gelassen, doch die Amtsanmaßung, angeblich ein Zivilpolizist zu sein, wurde dem Angeklagten weiterhin angelastet.

Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro verurteilt. Der zuvor unbescholtene Autofahrer hatte im Prozess doch noch gestanden, sich aus Ärger und im Affekt als Zivilpolizist aufgespielt zu haben.

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