Starnberg:Nein zum Baumschutz

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Umweltausschuss Starnberg lehnt neue Verordnung ab

Von Peter Haacke, Starnberg

Bäume sind unverzichtbar für gutes Klima, darüber besteht auch in Starnberg überwiegend Einvernehmen. Doch eine Baumschutzverordnung, die vor allem den alten Bestand schützen soll, dürfte es auf absehbare Zeit nicht geben: Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität lehnte mehrheitlich einen Antrag der Grünen für eine Neuauflage ab. Stattdessen gibt es weiterhin ein Förderprogramm zur Pflege ortsbildprägender Bäume.

Der Stadtrat hatte die Baumschutzverordnung im Juli 2015 auf Antrag der WPS (Wählergemeinschaft Pro Starnberg) mit Unterstützung von FDP, BLS (Bürgerliste Starnberg) und BMS (Bündnis Mitte Starnberg) nach 23 Jahren abgeschafft - gegen den ausdrücklichen Rat der Experten aus der Verwaltung. Die Stadtväter hatten die Verordnung verabschiedet, um schützenswerte Grünflächen zu erhalten und allzu ehrgeizigen Wünschen von Bauherren oder Immobiliengesellschaften einen Riegel vorzuschieben. Von 1992 an musste vor der beabsichtigten Fällung eines mächtigen Baumes ein Experte der Stadt konsultiert werden. In den allermeisten Fällen stimmte die Stadtverwaltung einer Fällung zwar zu, manchmal ergaben sich nach Fachgesprächen aber Kompromisse. Doch es gab auch einige wenige Grundstückseigentümer, die hartnäckig die Verordnung ignorierten und ein Bußgeld in Kauf nahmen - sofern der Frevel entdeckt wurde.

Nach Ansicht der Grünen ist es an vielen Stellen in der Kreisstadt seit drei Jahren erheblich kahler geworden. Eine Ortsbesichtigung des Ausschusses vor wenigen Wochen an verschiedenen Stationen bestätigte den Eindruck: Teilweise wurden Flächen zugunsten von Neubauvorhaben rigoros entgrünt, teilweise stellen die Jahrzehnte alten Riesen eine Gefahr für umliegende Gebäude dar. Zurück blieb die Erkenntnis, dass Bäume die Umwelt zwar schöner machen. Ansonsten aber gilt: "Baurecht vor Baumrecht, so die Verwaltung. Bauordnungsrechtlich sei ein Grundstück mit Baumbestand für eine Bebauung nur dann nicht geeignet, wenn es unmittelbar am Waldrand im Baumwurfbereich liegt.

Besonderen Schutz genießen nur Bäume, die im jeweiligen Bebauungsplan - vorwiegend aufgrund ihrer ortsbildprägenden Funktion - explizit als erhaltenswert festzusetzen sind. Das Problem: Im Rathaus gibt es viele antiquierte Pläne, und auf einigen Grundstücken wachsen Bäume, die erheblich älter als die Unterlagen der Verwaltung sind. Bebauungspläne allein, das weiß auch die Stadtverwaltung, sind daher ein eher ungeeignetes Mittel.

In der Debatte überwogen die Stimmen, die sich gegen eine neue, überarbeitete Baumschutzverordnung wandten. Bürgermeisterin Eva John (BMS) befand: "Wir haben andere Möglichkeiten, Bäume zu schützen." Ihr Fraktionskollege Josef Pfister pflichtete ihr bei: "Nix hat das ewige Leben", sagte er, und sah im Antrag eine "Bevormundung aller Baumbesitzer". Klaus Huber (WPS) hinterfragte Sanktionen im Falle eines Verstoßes und bezweifelte den Sinn der Verordnung. Der Antrag der Grünen wurde mit 4:9 Stimmen abgelehnt. Martina Neubauer wird das Thema nun im Stadtrat zur Abstimmung bringen - trotz des ablehnenden Votums des vorberatenden Ausschusses.

© SZ vom 19.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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