Landgericht München:Welche Qualen eine Hündin am Starnberger See erlitten hat

Hündin im Auto während Arbeitszeit

Ein offener Spalt reicht nicht im Sommer: Bereits bei einer Außentemperatur von 28 Grad wird es laut Gutachter für ein Tier im Auto gefährlich.

(Foto: dpa)

Eine 78-Jährige wehrt sich vor dem Landgericht gegen den Vorwurf, sie habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Von Andreas Salch

Die Sonne brannte vom Himmel, und Mona, eine Labradoodle-Mischlingshündin, kauerte im Fond eines silbernen Mercedes Benz auf einem Mutter-Kind-Parkplatz eines Supermarktes einer Gemeinde am Westufer des Starnberger Sees. Passanten bemerkten die hechelnde Hündin, eine Verkäuferin schließlich alarmierte die Polizei. Fast zwei Jahre liegt der Fall zurück, seit Dienstag befasst sich nun das Landgericht München II in zweiter Instanz mit der Angelegenheit.

Halterin von Mona ist eine 78-jährige Rentnerin: Sie soll sich völlig uneinsichtig gegenüber den Polizeibeamten gezeigt haben, die das Tier am späten Vormittag des 18. August 2017 aus ihrem Auto befreiten. Einem Beamten war es gelungen, durch einen Fensterspalt zu greifen und die Tür zu öffnen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Und das Amtsgericht Starnberg hatte die Seniorin dafür zu einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Außerdem verhängte es noch eine Geldstrafe gegen die Rentnerin über 3750 Euro. Denn nach der Rettung von Mona hatte sich die 78-Jährige am Nachmittag des selben Tages mit einer Polizistin auf der Inspektion in Starnberg angelegt. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung soll die Rentnerin die Beamtin "Schlampe" genannt haben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Der Rechtsanwalt der Seniorin, Michael Brand, war am Dienstag vor dem Landgericht München II bemüht, den Ball flach zu halten. Er erklärte zum Auftakt der Verhandlung, dass Mona eine "treue Weggefährtin" für seine Mandantin sei. Außerdem sei die Seniorin durch den Vorfall "nachhaltig betroffen". Dann verwies der Verteidiger auf Kassenbons. Ihnen kommt in dem Prozess große Bedeutung zu. Anhand von ihnen, so Brand, könne nämlich nachgewiesen werden, dass Mona längst nicht so lange bei brütender Hitze in dem Auto schmachten musste, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet wird: etwa eineinhalb Stunden.

Glaubt man der Seniorin, war ihre Hündin, nachdem sie aus dem Auto geholt worden war, quietschfidel. "Die hat sich g'freit", als sie sie gesehen habe und sei an ihr hochgesprungen. Die Polizei aber habe ihr gedroht, dass man ihr Mona weggenehmen werde, sagte die 78-Jährige. Deshalb war sie später zur Inspektion nach Starnberg gefahren, wo es prompt zum Eklat mit einer Polizeibeamtin kam. Mona durfte die Seniorin trotz allem behalten. Nach dem Vorfall habe sie die Hündin bei einem Tierarzt untersuchen lassen, berichtete sie. Es soll ihr nichts gefehlt haben.

Ein Sachverständiger sagte, bei einer Außentemperatur von 28 Grad werde es für ein Tier in einem Auto gefährlich. Es versuche mit Hecheln, dem "Temperaturstress" entgegenzuwirken. Dass eines der Fenstern etwas geöffnet war, spiele übrigens "keine wesentliche Rolle". Für das Gericht sind diese Angaben insofern von Bedeutung, da es einschätzen muss, ob und wie stark das Tier leiden musste. "Bereits nach zehn Minuten beginnen erhebliche Leiden", sagte der Sachverständige. Hecheln sei für einen Hund eine "massive Stresssituation". Die Frage, wie lange sich Mona an jenem 18. August 2017 in dem Pkw befand, konnte das Gericht am Dienstag nicht klären. Der Verteidiger hatte zwar Belege über einen Einkauf seiner Mandantin in einem Supermarkt, auf denen die Uhrzeit steht. Doch ein weiterer Beleg, der nahelegen soll, dass Mona nur zehn bis 15 Minuten im Auto war, fehlt. Es handelt sich um den Kassenbeleg einer Bank. Die Staatsanwaltschaft versucht nun weitere Belege ausfindig zu machen. Anfang August wird der Prozess fortgesetzt.

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