Starnberg/München:Tunnel oder gar nichts

  • Das Innenministerium signalisiert, dass für eine Umgehung keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
  • Als Alternative bleibt nur der B2-Tunnel.
  • Eine Entscheidung muss der Stadtrat bis Pfingsten treffen.

Von Peter Haacke, Starnberg/München

Eine der wichtigsten verkehrspolitischen Fragen für Starnberg scheint geklärt zu sein: Zum B2-Tunnel gibt es derzeit keine Alternative. Weder Freistaat noch Bund werden sich finanziell am Bau einer Umfahrung beteiligen; der Tunnel bleibt damit die einzige Möglichkeit zur Entlastung vom Durchgangsverkehr. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gesprächs im bayerischen Innenministerium zwischen Vertretern der Obersten Baubehörde und des Staatlichen Bauamts sowie einer zwölfköpfigen Delegation aus Starnberg. Sollte der Stadtrat bis Pfingsten - also Anfang Juni - keine Entscheidung zugunsten des Tunnels fällen, wird der Mitte 2018 auslaufende Planfeststellungsbeschluss der Röhre nicht verlängert werden. Damit scheint es nur zwei Optionen zu geben: den Tunnel oder nichts.

Übereinstimmend lobten die Teilnehmer die sachliche und gut vorbereitete dreistündige Unterredung am Donnerstag, an der außer den Experten der Obersten Baubehörde elf Stadträte aus neun Fraktionen sowie Bürgermeisterin Eva John teilnahmen. Erste Ergebnisse waren am Abend bekannt geworden, am Freitag folgten Stellungnahmen nahezu aller Gruppierungen. Gesprächsgrundlage bildete ein neun Punkte umfassender Fragenkatalog, den der Stadtrat am 6. Oktober beschlossen hatte, nachdem Bürgermeisterin Eva John einen bereits im Sommer 2014 gefällten Beschluss ähnlichen Inhalts nicht vollzogen hatte.

Im Fokus der Diskussion mit den Fachleuten stand die Machbarkeit von Umfahrungs-Alternativen zum B2-Tunnel und deren Finanzierung. Als gesichert gilt, dass der Bund an seiner Finanzierungszusage für den Tunnel festhält, allerdings nur bis Juni, denn im Herbst stehen Bundestagswahlen an. Sollte sich nach dem Bau des Tunnels weiterhin Bedarf für eine Umfahrung ergeben, stünde entsprechenden Planungen nichts im Wege. Entscheidet sich der Stadtrat jedoch mehrheitlich gegen den Tunnel, wäre auch der Weg zu einer Umfahrung auf absehbare Zeit verbaut: Verfolgt die Stadt das Ziel einer Umfahrung ohne B2-Entlastungstunnel weiter, müsste der planfestgestellte Tunnel immer als Alternativtrasse in den Abwägungsprozess einbezogen werden und würde wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Vorrang erhalten; selbst dann, wenn der Planfeststellungsbeschluss zum September 2018 ablaufen wird und damit keine Baugenehmigung mehr vorliegt.

Bürgermeisterin John teilte am Freitag mit: "Beim Gespräch waren sich die Beteiligten einig, dass ein aktuell erstellter Vergleich der Varianten für Bund, Freistaat Bayern und die Stadt Starnberg einen Gewinn an Entscheidungssicherheit bedeuten würde." Dieser Darstellung widersprach das Innenministerium: Dies sei nur die Sichtweise der Stadt. Im Hinblick auf eine Realisierung des Tunnels mit Baurecht müsse allein die Stadt entscheiden, oder das Baurecht entfällt.

Gleichwohl steht der Starnberger Stadtrat jetzt unter enormem Entscheidungsdruck: Votiert das Gremium gegen den Bau des B2-Tunnels, wäre eine Entlastung der Kreisstadt vom Durchgangsverkehr wohl auf Jahrzehnte hinaus hinfällig. Die erste Beratung dazu soll am 20. Februar im Stadtrat stattfinden.

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