Das Verfahren gegen den Springreiter Max Kühner wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist eingestellt worden. Das teilte das Amtsgericht Starnberg mit. „Durch Erfüllung der Geldauflage ist das Verfahren endgültig eingestellt und es wird zu keiner Hauptverhandlung kommen“, erklärte ein Gerichtssprecher.
Das Gericht hatte im März dieses Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Strafbefehle gegen Kühner und einen Trainer erlassen. Den Beschuldigten war vorgeworfen worden, ihre Pferde durch das sogenannte „aktive Barren“ gequält zu haben. Dabei hält eine Person eine Metall- oder Holzstange so über das Hindernis, dass das Pferd beim Überspringen mit den Beinen dagegen stößt. Die Methode ist aufgrund der Schmerzen für das Tier verboten.
Die Vorwürfe gegen den Starnberger Kühner, der für den österreichischen Pferdesportverband startet, waren durch Veröffentlichungen der Tierschutzorganisation Peta bekannt geworden. Der Verein stellte schließlich selbst Strafanzeige. Im Herbst vergangenen Jahres hatte es eine Durchsuchung von Polizei und Veterinäramt in einer Ausbildungsanlage im Starnberger Ortsteil Hadorf gegeben.
Trotz des Verfahrens startete Kühner im Sommer bei den Olympischen Spielen in Paris und wurde Siebter. Peta hatte Kühners Teilnahme scharf kritisiert. Sie sei „ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz“, sagte Peter Höffken, Fachreferent bei Peta, der SZ im Vorfeld der Spiele. Pferde seien „bei der Veranstaltung ohnehin Zwangsteilnehmer, die mit Gewalt zu Höchstleistungen gebracht werden“. Das müsse aufhören, Olympische Spiele sollten ohne Pferdedisziplinen stattfinden, so Höffken. In diesem Jahr hatte es rund um Olympia eine Reihe von Vorwürfen gegen Athletinnen und Athleten gegeben. So war die dreifache Olympiasiegerin Charlotte Dujardin aus Großbritannien bei den Spielen in Paris gesperrt worden, da sie ihr Tier massiv gequält haben soll.
Der österreichische Verband reagierte erleichtert auf die Einstellung des Verfahrens in Starnberg. Die Vorwürfe gegen den 50-Jährigen seien nun vollständig geklärt und ausgeräumt, erklärte der Verband. Kühner hatte die Beschuldigungen stets zurückgewiesen und wie der betroffene Trainer Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

