Das Hochwasser des vergangenen Wochenendes hat Spuren hinterlassen. Da schwollen die Pegelstände der Seen an, mutierten Bäche zu reißenden Strömen und waren mancherorts die Kanalsysteme überfordert. Zwar waren die Überschwemmungen – hier der Fußballplatz in Dießen – bei Weitem nicht so heftig wie im Landkreis Günzburg oder in vielen Städten und Gemeinden entlang der Donau. Aufgrund des Starkregens der letzten Tage kam es aber auch im Fünfseenland zu Schäden. Bayerns Staatsregierung hat daher eine Soforthilfe für Betroffene freigegeben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Soforthilfe, Antragsvoraussetzungen sowie Antragsformulare stellen die Landratsämter auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Soforthilfe für Privathaushalte umfasst die Kategorien Haushalt, Ölschaden sowie einen Härtefallfonds. Wichtig: In Starnberg müssen die Anträge zur Identitätsprüfung persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises abgegeben werden. Auch für Gewerbe, Wirtschaft und Landwirtschaft gibt es Soforthilfen. Die müssen allerdings bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.

