Anträge auf Kulturförderung für das nächste Jahr können nun gestellt werden. Die Frist läuft bis Ende Oktober, teilt das Starnberger Landratsamt mit. Den Anträgen ist ein Finanzierungsplan und gegebenenfalls ein Nachweis über das Vereinsvermögen beizufügen. Voraussetzungen für einen Zuschuss ist die gesicherte Finanzierung eines Projekts und der angemessene Einsatz von Eigenmitteln, heißt es in einer Mitteilung. Neben dem Förderbereich wird auf dem Antragsformular unter anderem auch die Höhe des beantragten Zuschusses angegeben.
Der Landkreis kann nach seinen Leitlinien das kulturelle Leben unterstützen, soweit die Arbeit eines Vereins nicht auf eine einzelne Gemeinden beschränkt ist. Bei der Gewährung der finanziellen Unterstützung werden auch Kriterien wie Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus beachtet. Das Antragsformular ist auch im Internet unter www.lk-starnberg.de/kultur erhältlich. Weitere Auskünfte erteilt die Kulturreferentin Barbara Beck unter der Telefonnummer 08151/148-290 oder per Mail an beck.kultur@lra-starnberg.de.