Tückisch an unsichtbaren Grenzlinien ist, dass man sie nicht sieht. Freundinnen und Freunden des Kultursommers Starnberg im Bucentaurpark kann das reichlich egal sein: Für sie war es eine echte Bereicherung, dass es neben kulturellen Beglückungen seit 2024 auch das Kulturcafé „Ganz am Ufer“ gibt. In Windeseile entstanden mit zeitlich beschränkter Genehmigung damals rustikale Verkaufsstände, Zeltdach und Kleinkunstbühne. Fortan etablierte sich die originelle Open-Air-Gaststätte als beliebter Treffpunkt, das Pop-up-Café bot neben Speis und Trank auch Raum für Musik, Vorträge, Theater und Basteleien.
Doch das Ganze hatte von Beginn an einen Schönheitsfehler: Es fehlen Baugenehmigungen und eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Alkoholausschank. Und dann gibt es noch diese unsichtbare Grenzlinie, die nicht beachtet wurde. Sollten Genehmigungen oder Befreiungen versagt werden, will Betreiber Julian Hahn das Geschäft umgehend einstellen.
Der Bauausschuss der Stadt Starnberg hatte unlängst über den längst überfälligen Bauantrag des Gastronomen für Ausschank, Lager, Sitzmöglichkeiten und Bühne zu entscheiden. Einhellig befürwortete das Gremium die Angelegenheit, allerdings mit Einschränkungen: Sollte das Gelände überschwemmt werden – was in vergangenen Jahren immer wieder mal vorgekommen ist – will die Stadt nicht haften. Amtlich schwerwiegender ist ein zweites Problem: Die Mini-Bühne und ein Teil der Sitzplätze liegen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt auf „außermärkischem Gebiet“. Der südliche Teil des Grundstücks am Seeufer ist als Landschaftsschutzgebiet im Außenbereich definiert. Und hier ist eben der Landkreis zuständig.
Zwar liegt eine Genehmigung bis zum Ende des Starnberger Kultursommers am 2. August vor, doch das ist Julian Hahn zu wenig. Wirtschaftlich sei das Kulturcafé wegen fehlender Einnahmen bei Schlechtwetter oder im Winter ohnehin keine Goldgrube. „Ich bin nicht nach Starnberg gekommen, um eine Frittenbude in den Park zu stellen“, sagt der Gastronom. Doch ein nachträglicher Umbau des Ensembles und seiner Gestaltungselemente nehme dem Ort seinen Charme, sagt Hahn. Insgesamt rund 100 000 Euro hat der Gastronom nach eigenen Angaben ins Projekt „Ganz am See“ gesteckt, stetig sei das Angebot verbessert worden.

Doch derzeit stehe der Betrieb auf der Kippe, sagt Hahn: „Wenn ich bis zum 2. August keine Gestattung (zum Alkoholausschank, Anm. d. Red.) bekomme, muss ich zumachen. Das können wir wirtschaftlich nicht tragen.“ Sein Ziel ist eine Erlaubnis bis Anfang Oktober. Hahn geht es um wirtschaftliche Schadensbegrenzung. Sollte er bereits Anfang August schließen müssen, „dann habe ich in Starnberg Minus gemacht“. Dabei sind August und September die umsatzstärksten Monate.
Auch dem Landratsamt sei daran gelegen, dass der Betrieb fortgeführt werden könne, teilt Behördensprecher Stefan Diebl mit. Dennoch gelte es, bau- und gaststättenrechtliche Vorgaben zu beachten: Fürs Kulturcafé liegen weder Baugenehmigung noch eine Erlaubnis zum Alkoholausschank vor. Und ein Teil der Anlagen befindet sich jenseits der unsichtbaren Grenze im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. „Wir haben den Betreiber daher gebeten, die beiden Anträge einzureichen, damit wir die Genehmigungsfähigkeit prüfen können.“ Ob Befreiungen möglich sind, ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung. Bauantrag und Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis sind inzwischen zwar eingegangen, es fehlen aber noch Unterlagen.

Eine Betriebsuntersagung wurde bislang nicht ausgesprochen. Damit der Betrieb während des Kultursommers weiterlaufen kann, hat die Stadt eine befristete Erlaubnis erteilt und auch die Holzbauten auf ihrem Gebiet genehmigt. Was aber mit der Mini-Bühne jenseits der unsichtbaren Linie und dem Sitzpodest wird, das den Abstand zum Werftgelände der Bayerischen Seenschifffahrt nicht einhält, ist ungewiss. Es bleibt also abzuwarten, wie die Hängepartie ums Kulturcafé enden wird.

