Wie geht es weiter mit dem Kultcafé „Ganz am Ufer“ im Starnberger Bucentaurpark? Gehen am 2. August nach zwei Jahren die Lichter aus, oder können die Betreiber bis Oktober weitermachen? Die Open-Air-Gaststätte hat sich seit 2024 neben dem „Kultursommer Starnberg“ als beliebter Treffpunkt etabliert, das Pop-up-Café bietet neben einem fantastischen Ausblick auf den Starnberger See auch Raum für Kulturschaffende verschiedenster Art. Der Countdown aber läuft: Sollten dem Landratsamt diese Woche weiterhin entscheidende Unterlagen nicht vorliegen, fehlt die rechtliche Grundlage zum Betrieb – insbesondere Baugenehmigung und eine Erlaubnis zum Alkoholausschank. Im ungünstigsten Fall muss die originelle Location zum 2. August schließen. Dann läuft die Sondererlaubnis der Stadt ab.
Die Nachricht über ein mögliches Aus des Pop-up-Cafés machte in Starnberg seit Anfang Juli schnell die Runde. Gleichwohl ist das Interesse am Erhalt offenbar groß: Als Erstes sah sich der Verein „Gemeinsam. Demokratisch. Bunt“, bekannt unter anderem durch Klappstuhl-Sit-ins am Kirchplatz, genötigt, einen Brief an den Landrat zu schreiben. Aus Sicht des Vereins ist das Café ein wichtiger, niederschwelliger Treffpunkt für Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Appell: eine politische Initiative anstoßen, um einen dauerhaften oder zumindest verlängerten Fortbestand des Cafés zu ermöglichen.
Weiterhin sammelte ein Starnberger Bürger binnen drei Tagen mehr als 200 Unterschriften, das Schreiben ging ebenfalls an Landrat Frey. Zentrales Anliegen: „Wir möchten anregen, dass beim Landratsamt, im Sinne der Starnberger Bürger, nach einer Lösung gesucht wird, die es dem ‚Ganz am Ufer‘ ermöglicht, das bestehende Gastronomie-/Kultur-Ensemble weiterzuführen.“ Die Location sei „einer der wenigen Begegnungsorte für Starnberger, um sich dort bei einfacher Gastronomie und Live-Musik zusammenzusetzen und Kultur zu genießen“.
Derweil entspann sich in den sozialen Medien eine ausufernde Debatte, auf die Frey reagierte: „Weil ich hierauf immer wieder öffentlich angesprochen werde: Gastro Bürgerpark Starnberg. Dem Betreiber habe ich im Zusammenwirken mit der Stadt Starnberg kurzfristig ermöglicht, den Kultursommer zu gestalten! Jetzt liegt es am Betreiber, den Betrieb dauerhaft zu legalisieren. Wie für jeden anderen Betreiber gelten die üblichen Regeln, wie für andere gastronomische Angebote auch. Einen blanko Freifahrtsschein können wir leider nicht erteilen. Der Landschaftsschutz ist dabei sicherlich nicht das große Thema.“

Der vorerst letzte Akt im Gezerre ums „Ganz am Ufer“ folgte vergangene Woche im Kreisausschuss: Kreisrat Severin Kistner (Grüne), ein Neuling im Gremium, hatte einen Dringlichkeitsantrag für den Kreistag zur rechtssicheren Fortführung des Ensembles im Bucentaurpark gestellt. Doch da mochte der Landrat nicht mitspielen. Sichtlich verstimmt beantragte Frey die Nichtbefassung mit dem Thema. Aus gutem Grund: Der Ausschuss sei schlicht nicht zuständig für staatliche Aufgaben, die liegen allein beim Landratsamt. Zwar habe Frey Verständnis für das Informationsbedürfnis der Bevölkerung, aber hier gehe es um geltendes Recht, „an das sich alle zu halten haben“.
Das „geltende Recht“ bezieht sich auf eine Reihe von Dokumenten, die bislang nur unvollständig vorliegen. Neben der fehlenden Baugenehmigung, nicht eingehaltenen Baugrenzen und emissionsrechtlichen Belangen geht es speziell um die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis. Die umfasst unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse, Gesundheitsbelehrungen für Mitarbeiter sowie hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften. „Ganz normale Vorgaben, ohne Ausnahmen“, betonte Frey. Der Landschaftsschutz sei dagegen ein eher „kleines Thema“ mit Möglichkeit einer Befreiung, „sobald die anderen Themen erledigt sind“. Am Landratsamt habe man bislang ohnehin beide Augen zugedrückt, aber als Landrat könne er sich nicht über geltendes Recht stellen.

Die Betreiber, die Münchner Kultur- und Gastronomieunternehmer Julian und Daniel Hahn, die unter anderem auch die Alte Utting, den Bahnwärter Thiel und das Café Lozzi führen, sind nun entsprechend unter Druck. Zwar müssen sie vorerst wohl nicht mit dem Rückbau ihres Cafés rechnen – das wäre unverhältnismäßig. Doch ohne Alkoholausschank dürfte sich das Geschäft unter freiem Himmel, das ohnehin nur bei entsprechender Witterung läuft, kaum mehr rechnen. Und ein Umbau des Ensembles – insbesondere ein anderer Standort der Musikbühne – komme aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Julian Hahn als Hauptverantwortlicher beteuert derweil, er habe alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt, sein Bruder allerdings noch nicht. Im schlechtesten Fall werde das Geschäft eben geschlossen, sagte Julian Hahn.
Zudem liegt der Kommunalaufsicht am Landratsamt eine anonyme Anzeige wegen „schwerwiegenden, vollzogenen Verstoßes gegen das Vergabe-, Wettbewerbs- und Kommunalrecht“ sowie Missachtung bau- und naturschutzrechtlicher Vorschriften vor. Das Landratsamt aber wird – wie in anderen Fällen auch – eine anonyme rechtsaufsichtliche Anfrage nicht bearbeiten. „Anonyme Eingaben werden grundsätzlich nicht bearbeitet“, teilte Behördensprecher Stefan Diebl mit, „weil für eine Antwort schlichtweg der Adressat fehlt“. Überdies hätte zuvor eine Stellungnahme der Stadt angefragt werden müssen.
Wie es nun weitergeht mit dem Kultcafé im Bucentaurpark, das anfangs ja nur für drei Monate geplant war, ist völlig offen. Spätestens am 3. August wird sich zeigen, ob Gäste weiterhin bewirtet werden – mit oder ohne Bier und Wein –, oder ob das Geschäft komplett geschlossen sein wird. Der Countdown läuft.

