Süddeutsche Zeitung

Sparzwang:Rotstift beim Kulturpreis

Preisträger erhalten weniger Geld als Anerkennung für ihre künstlerische Arbeit.

Von Sabine Bader, Starnberg

Der Landkreis muss sparen, an allen Ecken und Enden wird gestrichen. Hinzu kommt noch, dass die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer derzeit drastisch zurückgehen. Für Kreiskämmerer Stefan Pilgram und für Landrat Stefan Frey (CSU) ein Alarmsignal. Ebenso wie der Kreisausschuss in der vergangenen Woche hat darum auch der Kreistag am Montagmorgen mit großer Mehrheit für den Erlass einer Haushaltssperre gestimmt. Das heißt, dass der Landkreis nur noch einen Teil des Geldes ausgeben darf, das er für bestimmte Posten eigentlich vorgesehen hatte. Das betrifft unter anderem den Unterhalt der landkreiseigenen Grundstücke und Stellennachbesetzungen im Landratsamt. Dass Letzteres "ein sehr schmerzhaftes Thema" für ihn ist, hat Frey bereits deutlich gemacht.

Angesichts solch drastischer Einschnitte ist es nicht verwunderlich, dass auch im kulturellen Bereich gespart wird. Trotzdem: Den Kulturpreis des Landkreises wird es auch weiterhin geben. Das ist zumindest die gute Nachricht. Allerdings werden die ausgezeichneten Künstler künftig weniger Geld als Anerkennung für ihre kreative Arbeit erhalten. Bekam der jeweilige Kulturpreisträger des Landkreises bislang 4000 Euro, so werden es künftig nur mehr 3000 Euro sein. Für den Förderpreisträger gibt es künftig 2000 Euro statt bisher 3000 Euro und für den Träger des Anerkennungspreises gibt es in Zukunft 1000 Euro (bislang waren es 2000 Euro).

"Die finanzielle Dotierung ist nach wie vor angemessen und ist nicht der eigentliche Hauptzweck dieser besonderen Auszeichnung durch den Landkreis", heißt es dazu in der Sitzungsvorlage des Kreistages. Schließlich sei es vor allem wichtig, das kulturelle Engagement der Künstlerinnen und Künstler "im gewohnten Rahmen mit Festabend und einer gebührenden Wertschätzung" zu ehren. Das Preisgeld als solches spiele in diesem Zusammenhang nicht die Hauptrolle. Das zumindest glaubt man im Landratsamt.

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