StarnbergKlage gegen einen Scherz

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Der Kaufmann Siegfried Genz verliert einen Prozess gegen den MTV Berg. Es ging um einen in Aussicht gestellten Zuschuss.

Otto Fritscher

Andreas Szymanowski erklärt es dann so: "Gegen einen Scherz kann man nicht klagen." Der Richter am Landgericht München II weist mit dieser Begründung am Freitagnachmittag eine Klage des Berger Kaufmanns Siegfried Genz gegen den MTV Berg ab. Genz hatte mit einer sogenannten Feststellungsklage erreichen wollen, dass er dem MTV Berg mitnichten neun Millionen Mark als Darlehen zugesagt habe. Anlass für die Klage war ein SZ-Artikel gewesen, in dem der MTV-Vorsitzende Andreas Hlavaty "scherzhaft" - worauf er Wert legt - gesagt hatte, der Sportverein bekomme noch neun Millionen von Genz.

Um echte und vermeintliche Millionenspenden geht es vor Gericht. Foto: dpa
Um echte und vermeintliche Millionenspenden geht es vor Gericht. Foto: dpa (Foto: Jens Wolf/dpa)

Für eine Feststellungsklage, führte Richter Szymanowski im Sitzungssaal 301 vor leeren Zuhörerbänken aus, müsse ein "rechtliches Interesse" vorliegen. Das nehme man an, "wenn der Prozessgegner ernstlich behauptet, dass er neun Millionen zu bekommen gedenkt". Ein solches ernsthaftes Interesse liege aber nicht vor. Sowohl aus Schriftsätzen, als auch aus Zeitungsartikeln gehe hervor, dass es sich bei der Aussage um einen Scherz handele. "Der MTV Berg hat niemals ernsthaft ein Darlehen von neun Millionen Euro gewollt", so der Richter. Deshalb sei die Feststellungsklage unzulässig.

Es sei auch unerheblich, "was früher mal war, das interessiert uns heute auch nicht". Es müsse ein "gegenwärtiges Rechtsverhältnis" zwischen den Parteien bestehen. "Mit dem Darlehen habe ich mich im Detail gar nicht mehr zu beschäftigen gehabt", erklärte Richter Szymanowski bei der Urteilsverkündung.

Um die Rückzahlung einer Spende in Höhe von einer Million Mark, die Genz dem MTV tatsächlich zukommen ließ, geht es in einem anderen Verfahren vor dem Münchner Landgericht (SZ berichtete). Die Urteilsverkündung in diesem Prozess ist für den 24. Februar angesetzt.

MTV-Vorsitzender Andreas Hlavaty kommentierte den jüngsten Urteilsspruch am Freitagnachmittag gegenüber der SZ so: "Einerseits bin ich erleichtert, aber auf der anderen Seite auch in Sorge, weil Genz und sein Werkzeug des Unrechts weiter Unruhe nach Berg bringen."

© SZ vom 05.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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