Es ist sehr viel Geld, das die Betreiber von Kindergärten im Landkreis Starnberg wegen fehlerhafter Abrechnungen zurückbezahlen müssen. Wie viel genau, geht aus einer Antwort des Familienministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Anne Franke (Grüne) aus Stockdorf hervor. In einer detaillierten Aufstellung findet sich ein Rückforderungsbetrag von 380 000 Euro allein für das Jahr 2017. Das ist bayerischer Rekord. Nach den Angaben des Ministeriums fordert kein anderes Landratsamt im ganzen Freistaat eine so hohe Summe von Kita-Betreibern zurück.
Dieser Betrag ergibt sich aus elf Beanstandungen nach der Überprüfungen von 28 Einrichtungen. Zusammen mit weiteren Forderungen aus den Vorjahren ergebe sich ein Gesamtbetrag in einer Größenordnung von einer halben Million Euro, bestätigte ein Sprecher des Starnberger Landratsamts. Von den insgesamt 139 Betreuungseinrichtungen im Kreis wurden bisher 72 kontrolliert; 22 Abrechnungen wurden dabei beanstandet.
Es sind Feinheiten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), das Verbänden und Privatinitiativen viel Ärger und finanzielle Probleme bereitet. Eine große Rolle spielen dabei Buchungszeiten sowie der Personalschlüssel in Kindergärten, Horten und Krippen. Bürgermeister und Landrat Karl Roth (CSU) kritisieren dieses Gesetz und machten das im vergangenen Mai in einem Protestbrief an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) deutlich. Von einer "außerordentlichen Ungerechtigkeit" und einem "groben Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" ist in der Resolution die Rede. Die Fehler entstünden meist nicht aus böser Absicht, die Förderungen sollten vereinfacht werden, heißt es darin.
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Die Kita hat mit Luftbuchungen Personalkosten aufgefangen, wenn etwa Schulstunden ausgefallen sind. Eine gängige Praxis, wie die Kirchenstiftung als Träger behauptet. Die Gemeinde hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Ministerin Schreyer sieht das anders. Nach ihrer Überzeugung "sind Datenerfassung und Antragsverfahren einfach durchzuführen", wie es in ihrer Antwort auf Frankes Anfrage heißt. Sie verweist dabei auf ein Abrechnungs- und Bewilligungsverfahren via Internet. Angesichts von 9500 Einrichtungen landesweit gebe es "sehr wenige Beanstandungen". Nach ihren Worten gibt es keine Hinweise darauf, dass Träger von Kitas durch Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht seien.
Wen die Beanstandungen im Landkreis betreffen, ist nur teilweise bekannt. Der gravierendste Fall wurde in Machtlfing aufgedeckt. Gegen die Leiterin des dortigen Rosen-Kindergartens wurde Anklage wegen Subventionsbetrug über 200 000 Euro erhoben. Falsche Abrechnungen entdeckte das Landratsamt auch in einer Einrichtung in Starnberg, wo es um 140 000 Euro gehe, wie Bürgermeisterin Eva John sagte. Vom Kindergarten in Geisenbrunn würden 60 000 Euro zurückgefordert, berichtete Gilchings Bürgermeister Manfred Walter (SPD). Sein Weßlinger Amtskollege Michael Muther (FW) teilte mit, vom Kindergarten "Die kleinen Strolche" seien 35 000 Euro an den Freistaat zu erstatten gewesen. Weitere Fälle gab es in Tutzing und Pöcking. Ein Teil der Forderungen sei schon bezahlt, erklärte dazu Landratsamtssprecher Stefan Diebl. Im vergangenen Jahr habe es keine Beanstandungen gegeben.
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Die Ermittler werfen dem Träger Subventionsbetrug in Höhe von 200 000 Euro vor. Von Zuschuss-Rückzahlungen ist auch das Bayerische Rote Kreuz betroffen.
Die größte Rückforderung beläuft sich nach der Aufstellung des Familienministeriums auf 153 000 Euro. Die Gesamtsumme von 380 000 Euro in nur einem Jahr liegt deutlich über den Beträgen, die aus anderen Landkreisen gemeldet wurden. Zum Vergleich: In Fürstenfeldbruck etwa sind es nach 34 Überprüfungen 24 000 Euro. In Landsberg betragen die Rückforderungen knapp 1600 Euro; dort wurden 15 Einrichtungen überprüft.