Seitdem Provider in den USA und Kanada verpflichtet sind, kinder- und jugendpornografische Dateien zu melden, geraten auch hierzulande immer häufiger verdächtige Personen in den Fokus der Fahnder. So auch in diesem Fall, bei dem die Kripo Fürstenfeldbruck nach Hinweisen eines US-Meldeportals im vergangenen Jahr eine Wohnung in der Starnberger Region durchsuchte, das Handy des Mieters sicherstellte - und fündig wurde.
Jetzt musste sich der 55-jährige Angeklagte wegen des Besitzes von jeweils fünf kinderpornografischen Bildern und Videodateien vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Laut Anklage hatte er auch ein Video weitergeleitet. Der Mann war zuvor unbescholten und räumte die Vorwürfe im Prozess am Montag ein. Er wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die von der Staatsanwältin zusätzlich geforderte Auflage, 2000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen, erließ das Gericht dem hoch verschuldeten Mann allerdings.
Die Entscheidung hatte aber auch damit zu tun, dass sich der Angeklagte gegenüber den Fahndern kooperativ verhalten und zudem nicht aktiv nach Kinderpornografie im Netz gesucht hatte. Den Ermittlungen zufolge war er Mitglied einer internationalen Chatgruppe mit insgesamt 127 Personen gewesen. Hierbei habe der Angeklagte ungefragt von Dritten über Whatsapp diese Fotos und Videos erhalten, daran aber kein Interesse gezeigt, betonte der Verteidiger. Sein Mandant habe diese Dateien in den Papierkorb seines Handys verschoben und "unbedarft" geglaubt, sie damit gelöscht zu haben, sagte der Anwalt.
Ausgewertet wurden die Dateien, die im Speicher des beschlagnahmten Smartphones des 55-Jährigen entdeckt wurden, von einem Sachverständigen für digitale Forensik. Er erklärte, dass es bei den Darstellungen "Kategorie A und Kategorie B" gebe. Im ersten Fall gehe es um sexuellen Handlungen von Erwachsenen mit unter 14-Jährigen, im zweiten Fall um unbekleidete Kinder in unnatürlichen Posen mit sexueller Ausrichtung. Laut Gutachten hatte der Angeklagte ein Video verschickt, bei dem zwei Erwachsene den Geschlechtsverkehr mit Kindern ausüben.
Vor allem dieser Nachweis belastete den Mann in dem Verfahren. Insgesamt wurden bei ihm 18 legale Dateien mit 1436 pornografischen Bilder und 264 Videos entdeckt. Das Verhältnis zwischen diesem Material und den wenigen verbotenen Dateien spreche dafür, dass der Angeklagte "keinen pädophilen Neigungen nachgegangen" sei, befand das Gericht; auch die Staatsanwältin sah das so. Der Angeklagte nahm das Urteil an.