Prozess in Starnberg:Betrunkener Handwerker überrollt 81-Jährige - und bekommt Bewährung

Prozess in Starnberg: Vor der Tankstelle an der Münchner Straße in Starnberg kam es im November 2017 zu dem Unfall.

Vor der Tankstelle an der Münchner Straße in Starnberg kam es im November 2017 zu dem Unfall.

(Foto: Arlet Ulfers)

Nach dem Unfall fährt der Mann mit seinem Kleintransporter einfach weiter, die Polizei stellt bei ihm 1,3 Promille fest. Eine Haftstrafe bleibt ihm aber erspart.

Von Michael Berzl

Mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe für einen heute 49-jährigen Handwerker, der sich betrunken ans Steuer eines Kleintransporters gesetzt hatte, ahndet das Starnberger Amtsgericht einen Autounfall mit tödlichen Folgen. Vor zweieinhalb Jahren hatte der Mann auf dem Gehsteig vor einer Tankstelle in der Kreisstadt eine 81-jährige Frau mit seinem Transporter erfasst und überrollt. Einen Monat danach erlag sie in einer Münchner Klinik ihren schweren Verletzungen. Der Fahrer hatte offenbar gar nicht bemerkt, was passiert war, wie sich in der Gerichtsverhandlung am Montag abzeichnete. In dem Prozess machte der Angeklagte keine Angaben. Nur in seinem Schlusswort sagte er, "dass es mir unendlich leid tut, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen".

Es war eine schreckliche Szene, die sich an einem frühen Mittwochnachmittag im November 2017 mitten in Starnberg vor den Augen mehrerer Autofahrer abspielte. Auf der Münchner Straße herrschte reger Verkehr, als die Seniorin auf dem Gehweg in tief gebückter Haltung mit ihrem Rollator in Richtung Innenstadt unterwegs war. Auf Höhe der Ausfahrt der Shell-Tankstelle habe sie kurz angehalten und nach oben geblickt, berichteten Zeugen. Da befand sie sich wohl schon direkt vor dem Auto, offenbar nicht im Sichtfeld des 49-jährigen Fahrers. "Und dann ist der einfach losgefahren. Ich dachte noch, das gibt es doch nicht", schilderte ein Zeuge, der den Unfall aus zwei Metern Entfernung beobachtete, das Geschehen. Die Frau geriet unter den Wagen, wurde von einem Reifen überrollt und erlitt schwerste Verletzungen an Oberkörper und Kopf. "Da hat es alle gerissen, alle sind aus den Autos gesprungen", erzählte ein 39-jähriger Lastwagenfahrer, der gerade mit seinem 40-Tonner an der Tankstelle stand und von seinem erhöhten Sitz aus das Geschehen beobachtet hatte.

Doch der Unfallfahrer setzte seine Fahrt fort, er hielt nicht an, beschleunigte aber auch nicht auffallend, sagten Zeugen. Als wäre nichts gewesen, habe er etwas Gas gegeben, um die Grünphase an der nächsten Ampel noch zu erwischen, und machte sich nach einem kurzen Stopp bei seinem Arbeitgeber auf den Weg zum nächsten Reparaturauftrag im Landkreis Landsberg.

"Der war total verwundert", beschrieb der damalige Dienstgruppenleiter der Starnberger Polizei die Reaktion des 49-Jährigen, als er ihn am Handy erreichte. Er habe den Eindruck gemacht, dass er nichts zu verbergen habe und sich nicht bewusst gewesen sei, was er angerichtet hatte. Auch ein Sachverständiger wollte nicht ausschließen, dass der Fahrer den Unfall nicht bemerkt hatte. "Wir müssen davon ausgehen, dass er das aus irgendwelchen Gründen nicht bemerkt hat", sagte Amtsrichterin Christine Conrad. Der Vorwurf der Fahrerflucht, der ursprünglich im Raum stand, wurde daher fallengelassen. Dennoch hätte der Angeklagte ins Gefängnis gehen müssen und keine Bewährung bekommen, wenn es nach der Staatsanwaltschaft gegangen wäre. Eineinhalb Jahre Haft, lautete die Forderung des Anklagevertreters, der in seinem Plädoyer erklärte, es handle sich um eine "alkoholbedingte fahrlässige Tötung". Bei einem Test im Landsberger Krankenhaus war bei dem Angeklagten am Abend nach dem Unfall ein Wert von 1,3 Promille ermittelt worden.

Doch nach Ansicht der Richterin gibt es in dem Fall keinen direkten Zusammenhang mit der Trunkenheit, sodass sie die Haftstrafe zur Bewährung aussetzte. "Es passieren häufig Unfälle, weil sich jemand nicht mehr nach rechts umschaut", erklärte sie. Dagegen hielt sie es für "grob fahrlässig", wie der Kleinbus des Technikers dekoriert war. Im Bereich der Windschutzscheibe waren ein Fan-Schal und ein Trikot drapiert, auch ein Navi-Bildschirm schränkte das Sichtfeld ein.

Zur Bewährungsauflage machte Conrad, dass der Angeklagte 2000 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zahlt und 40 Sozialstunden leistet. Seinen Führerschein kann der 49-Jährige frühestens in drei Monaten wiederbekommen. Alkoholentzug und Therapie habe er bereits hinter sich, berichtete seine Rechtsanwältin Regina Rick.

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