Jugendgericht Starnberg:Faustschläge und Messerattacke

Die Vorwürfe gegen zwei Angeklagte nach einer Schlägerei sind massiv, lassen sich aber auch nicht zweifelsfrei beweisen: Der Prozess endet mit einer Geldauflage und einem Freispruch.

Von Christian Deussing, Starnberg

Zwei angetrunkene Jugendgruppen, die sich vorher nicht gekannt hatten, waren im Mai 2021 nachts an der Münchner Reichenbachbrücke in Streit geraten und sollen sich gegenseitig Faustschläge verpasst haben. Laut der Anklage hielt ein damals 21-jähriger Herrschinger seinem Kontrahenten dabei ein aufgeklapptes Taschenmesser an den Hals und schlug ihm mindestens einmal ins Gesicht. Sein jüngerer Cousin aus Wörthsee soll ebenso zugeschlagen und einem Gegner mit einem Schlag eine blutende Platzwunde am Kopf verpasst haben. Die beiden Angeklagten mussten sich deshalb am Dienstag vor dem Starnberger Jugendgericht wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

"Die haben uns blöd angemacht", sagt einer der Angeklagten

Zuerst soll die Gruppe aus dem Fünfseenland von den anderen Jugendlichen aus Rosenheim in einer Bierrunde gefragt worden sein, ob sie "was zum Verkaufen" hätten - was aber nicht der Fall war. Kurz darauf trafen die jungen Leute an der Brücke erneut aufeinander. "Die haben uns blöd angemacht, mein Cap wurde mir entwendet, und sie haben sich über mich lustig gemacht", berichtete der ältere Angeklagte. Dabei versicherte er: "Ich habe mein Taschenmesser nicht eingesetzt." Der Angestellte erzählte zudem von einer Rangelei und einem Schlag, der ihn von hinten erwischt und zu Boden geworfen habe.

Im Prozess sagte auch der 24-jährige Bruder des Herrschingers aus. Er habe eingegriffen und seinen Bruder beschützt. "In Notwehr habe ich einen von denen über meine Schulter geschmissen, damit der nicht mit der Flasche auf den Kopf meines Bruders schlägt", sagte der Zeuge. Vernommen wurden auch zwei der Kontrahenten aus Rosenheim. Sie hatten bei der Auseinandersetzung nur leichte Kratzer erlitten und machten vor Gericht nur ungenaue Aussagen zum Geschehen. Diese wirkten allerdings wie abgesprochen und nicht besonders glaubhaft. Darauf verwies auch der Verteidiger des Herrschingers. Dessen Cousin hatte schon zuvor betont, an der Rangelei nicht beteiligt gewesen zu sein. Das ließ sich in der Verhandlung auch nicht widerlegen.

Der jüngere Angeklagte wurde daher freigesprochen, dem stimmte auch der Staatsanwalt zu. Das Verfahren gegen den Cousin aber wurde mit einer Geldauflage von 4000 Euro eingestellt. Den Betrag muss der Angeklagte einem Alten-und Krankenpflegeverein überweisen.

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