Starnberg:Intimsphäre verletzt

Lehrling versendet Nacktfotos von Mädchen. Er muss 500 Euro zahlen

Von Christian Deussing, Starnberg

Gern hatte der junge Mann zwei Freundinnen in intimer Pose fotografiert - schlafend, nackt oder nur im Slip. Allerdings sind laut Anklage die Handyfotos teilweise auch in Chats von Freunden gelandet, ohne dass die Mädchen davon wussten. Damit sei deren "höchstpersönlicher Lebensbereich" in neun Fällen verletzt worden, lautete der Vorwurf gegen den 21-Jähgen, der sich am Dienstag vor dem Jugendgericht Starnberg wegen dieser Taten verantworten musste, die vor knapp zwei Jahren passiert sein sollen.

"Ich fotografiere gerne, es ist meine Leidenschaft", erklärte der Angeklagte, der früher in Krailling gewohnt hat. Er beteuerte jedoch, dass die Bilder im "gegenseitigen Einverständnis" gemacht und sie wechselseitig zugeschickt worden seien. Der Lehrling räumte aber ein, dass er einige der Fotos wohl "unüberlegt an einen engeren Freundeskreis" gesendet habe. Das sei allerdings ohne "bösen Hintergedanken" geschehen, denn er habe niemanden mit den Bildern schaden wollen, versicherte der Angeklagte.

Die Sache kam auf, als eine spätere Freundin des 21-Jährigen zwei jener Bilder ansehen durfte, was sie nach eigener Auskunft eigentlich nicht wollte. Es seien Fotos gewesen, die man nicht herumreichen sollte, sagte die Zeugin vor Gericht. Eine Aufnahme sei ein splitternacktes Selfie auf dem Bett gewesen, erinnerte sich die Schülerin. Die betroffenen Mädchen seien "schockiert" gewesen, als sie davon erfahren hätten. Diese beantragten in der Verhandlung, nicht vor der Öffentlichkeit aussagen zu müssen - was Jugendrichter Ralf Jehle ihnen auch gewährte.

Vernommen wurde auch eine Polizistin, die den Fall seinerzeit aufgenommen hatte, als die offenbar unwissentlich fotografierten Ex-Freundinnen mit ihren Eltern Strafanzeigen erstatteten. Die Beamtin konnte indes nicht viel beitragen - nur so viel, dass der Angeklagte Fotos von den auch schlafenden Partnerinnen geschossen und sie unbefugt weitergeleitet habe. Zudem sei damals eine Durchsuchung der Wohnung angeordnet worden.

Nach einem kurzen Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen, die der Angeklagte an die Lebenshilfe zu zahlen hat. Außerdem ordnete der Richter an, die archivierten Datenträger, beziehungsweise die USB-Sticks, einzuziehen. Eine der Ex-Freundinnen war zum Prozess mit ihrem neuen Partner erschienen - und ließ sich von ihm trösten.

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